Panorama
Ex-Eislaufstar Katarina Witt klagt gegen Gauck-Behörde
Herausgabe von Stasi-Akte an Journalisten umstritten
Berlin - Nach Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat jetzt die
frühere DDR-Olympiasiegerin im Eiskunstlauf, Katarina Witt, die
Gauck-Behörde verklagt. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in
seiner neuen Ausgabe berichtet, will Witt die von der Behörde
beabsichtigte Herausgabe von 1.354 Seiten aus ihrer Stasi-Akte an
Journalisten verhindern. Witt habe am Freitag beim Verwaltungsgericht
Berlin eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt.
Wie das Blatt weiter meldet, hat die Stasi-Akten-Behörde auf
Ersuchen des Gerichts mittlerweile zugesichert, die Unterlagen
zunächst nicht herauszugeben. Eine Stellungnahme der Behörde war
zunächst nicht zu erreichen.
Verhältnis zur Stasi
Nach dem Spiegel-Bericht ist der Fall komplizierter als bei Helmut
Kohl. Zwar betreffe das Gros der von der Behörde zur Herausgabe
vorgesehenen Akten die Bespitzelung des Sportstars, andere aber
beschäftigten sich mit ihrem Verhältnis zur Stasi. Da der
DDR-Spitzelapparat ihr nach Aktenlage bei der Beschaffung von zwei
Autos und der Einrichtung einer Wohnung half, stuft die Behörde sie
insoweit als so genannte "Begünstigte" ein. Diese aber müssen sich
die Herausgabe dieser Aktenteile nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
gefallen lassen.
Katarina Witts Anwalt Heinz Düx sagte dem "Spiegel", es handele
sich "durchweg um personenbezogene Daten, die die Öffentlichkeit
nichts angehen." Und Katarina Witt sagte dem Blatt: "Ich will keine
neuen Diskussionen. Die Akten sind so intim wie Tagebücher, und ich
möchte nicht, dass Menschen nun ein zweites Mal in meinem Leben
lesen." (APA/dpa)