Berlin - Nach Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat jetzt die frühere DDR-Olympiasiegerin im Eiskunstlauf, Katarina Witt, die Gauck-Behörde verklagt. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet, will Witt die von der Behörde beabsichtigte Herausgabe von 1.354 Seiten aus ihrer Stasi-Akte an Journalisten verhindern. Witt habe am Freitag beim Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt. Wie das Blatt weiter meldet, hat die Stasi-Akten-Behörde auf Ersuchen des Gerichts mittlerweile zugesichert, die Unterlagen zunächst nicht herauszugeben. Eine Stellungnahme der Behörde war zunächst nicht zu erreichen. Verhältnis zur Stasi Nach dem Spiegel-Bericht ist der Fall komplizierter als bei Helmut Kohl. Zwar betreffe das Gros der von der Behörde zur Herausgabe vorgesehenen Akten die Bespitzelung des Sportstars, andere aber beschäftigten sich mit ihrem Verhältnis zur Stasi. Da der DDR-Spitzelapparat ihr nach Aktenlage bei der Beschaffung von zwei Autos und der Einrichtung einer Wohnung half, stuft die Behörde sie insoweit als so genannte "Begünstigte" ein. Diese aber müssen sich die Herausgabe dieser Aktenteile nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz gefallen lassen. Katarina Witts Anwalt Heinz Düx sagte dem "Spiegel", es handele sich "durchweg um personenbezogene Daten, die die Öffentlichkeit nichts angehen." Und Katarina Witt sagte dem Blatt: "Ich will keine neuen Diskussionen. Die Akten sind so intim wie Tagebücher, und ich möchte nicht, dass Menschen nun ein zweites Mal in meinem Leben lesen." (APA/dpa)