Wien - Nach der Einigung zwischen Regierung und HochschullehrerInnen-Gewerkschaft Mittwoch Abend steht einem völlig neuen Dienstrecht an den Universitäten nichts mehr im Weg. Am kommenden Dienstag (29. Mai) soll das Gesetz den Ministerrat passieren, vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden und mit Beginn des kommenden Studienjahres 2001/02 in Kraft treten. Das neue Dienstrecht soll, wie man seitens des Bildungsministeriums immer wieder betont, nur für die Übergangszeit bis zu jenem Zeitpunkt gelten, an dem die Universitäten die Vollrechtsfähigkeit erlangen. Das soll nach bisherigen Plänen frühestens im Herbst 2002 der Fall sein. Sobald die Universitäten vollrechtsfähige autonome Einrichtungen sind, soll es bei Neuanstellungen nur mehr nach dem Angestelltengesetz gehen. Allerdings soll das neue Dienstrecht als Basis für das künftig notwendige Kollektivvertragsrecht herangezogen werden. Folgende hervorstechende Merkmal zeichnen das neue Dienstrecht aus:
  • Für HochschullehrerInnen wird der BeamtInnenstatus abgeschafft. Neueintretende Uni-LehrerInnen sollen nur noch nach dem Vertragsbedienstetentrecht angestellt werden.

  • Bei der Personalbestellung spielt das Bildungsministerium keine Rolle mehr, die Verantwortung liegt ausschließlich bei der Universität, vor allem beim/bei der RektorIn.

  • Vom ursprünglich geplanten Grundsatz, mit Ausnahme des/der UniversitätsprofessorIn ausschließlich befristete Stellen zu vergeben, ist man im Laufe der Verhandlungen zum Teil abgewichen. Es gibt sowohl für Uni-AssistentInnen als auch für VertragsprofessorInnen die Möglichkeit, ohne Neubewerbung - allerdings mit Qualifikationsüberprüfung - auf eine unbefristete Stelle zu kommen.

  • Uni-LehrerInnen erhalten künftig ein "All-Inclusive-Gehalt", Zulagen wie Kollegiengelder gibt es künftig nicht mehr.

  • Die Leistungen aller UniversitätslehrerInnen werden künftig alle fünf Jahre evaluiert. Das gilt auch für die derzeit schon Beschäftigten.
(APA)