Wien - Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch erwartungsgemäß mehrheitlich seine Zustimmung für den Wahlvorschlag der drei neuen Volksanwälte Peter Kostelka (S), Ewald Stadler (F) und Rosemarie Bauer (V) gegeben. Die Grünen stimmten dagegen. Die drei neuen Volksanwälte, die bei den nächsten Nationalratssitzungen Anfang Juni gewählt werden, lösen Christa Krammer (S), Horst Schender (F) und Ingrid Korosec (V) ab und werden ihre Tätigkeit mit 1. Juli beginnen. Die Grünen hatten im Hauptausschuss eine Anhörung aller drei nominierten Personen verlangt, was jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde. So erklärte Dritter Nationalratspräsident Werner Fasslabend (V), es handle sich bei allen drei vorgeschlagenen VolksanwältInnen um profilierte Parlamentarier, die allen bekannt seien. FPÖ-Abgeordnete Helene Partik-Pable bekräftigte, sowohl ihre Partei als auch die anderen Fraktionen hätten "wirklich eine sorgfältige Auswahl getroffen", sie sei überzeugt davon, dass alle drei Kandidaten für die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft qualifiziert seien. Ein Hearing hätte ihrer Ansicht nur dann einen Sinn, wenn die Abgeordneten die Kandidaten nicht kennen würden bzw. es mehrere Kandidaten gebe. Grün-Abgeordneter Peter Pilz äußerte sich dem gegenüber sehr kritisch zu den Nominierungen. In zwei Fällen habe sich gezeigt, dass die Volksanwaltschaft als "Endlagerung" für Politiker missbraucht werde, die in den Klubs oder in anderen politischen Funktionen nicht mehr gebraucht würden. Er bezweifelte außerdem, dass der von der FPÖ aufgestellte Volksanwalt in der Lage sei, das Amt unparteiisch wahrzunehmen. (APA)