Inland
Volksanwaltschaft: Hauptausschuss genehmigt Dreier-Vorschlag
Mehrheit für Kostelka, Stadler und Bauer - Grüne votieren dagegen
Wien - Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch erwartungsgemäß mehrheitlich seine Zustimmung für den
Wahlvorschlag der drei neuen Volksanwälte Peter Kostelka (S), Ewald Stadler (F) und Rosemarie Bauer (V) gegeben. Die Grünen stimmten
dagegen. Die drei neuen Volksanwälte, die bei den nächsten Nationalratssitzungen Anfang Juni gewählt werden, lösen Christa Krammer (S),
Horst Schender (F) und Ingrid Korosec (V) ab und werden ihre Tätigkeit mit 1. Juli beginnen.
Die Grünen hatten im Hauptausschuss eine Anhörung aller drei nominierten Personen verlangt, was jedoch von den anderen Fraktionen
abgelehnt wurde. So erklärte Dritter Nationalratspräsident Werner Fasslabend (V), es handle sich bei allen drei vorgeschlagenen
VolksanwältInnen um profilierte Parlamentarier, die allen bekannt seien. FPÖ-Abgeordnete Helene Partik-Pable bekräftigte, sowohl ihre
Partei als auch die anderen Fraktionen hätten "wirklich eine sorgfältige Auswahl getroffen", sie sei überzeugt davon, dass alle drei Kandidaten
für die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft qualifiziert seien. Ein Hearing hätte ihrer Ansicht nur dann einen Sinn, wenn die Abgeordneten die
Kandidaten nicht kennen würden bzw. es mehrere Kandidaten gebe.
Grün-Abgeordneter Peter Pilz äußerte sich dem gegenüber sehr kritisch zu den Nominierungen. In zwei Fällen habe sich gezeigt, dass die
Volksanwaltschaft als "Endlagerung" für Politiker missbraucht werde, die in den Klubs oder in anderen politischen Funktionen nicht mehr
gebraucht würden. Er bezweifelte außerdem, dass der von der FPÖ aufgestellte Volksanwalt in der Lage sei, das Amt unparteiisch
wahrzunehmen. (APA)