Wien/Stockholm - Die POP-Konvention zur weltweiten Ächtung von zwölf besonders gefährlichen und langlebigen Umweltgiften ist am Mittwoch von 110 Staaten in Stockholm unterzeichnet worden. Der Vertrag reduziert die Produktion und die Verwendung von zwölf "persistenten organischen Schadstoffen" (engl. abgek.: POPs) deutlich. "Ein enormer Fortschritt für den globalen Umweltschutz", erklärte dazu Umweltminister Wilhelm Molterer. In seiner Vertretung hat Österreichs Botschafter in Schweden, Nikolaus Scherk, den Vertrag unterzeichnet. In den Verhandlungen ist es Molterer zufolge gelungen, die Konvention frei von generellen Ausnahmen zu halten, die den Umwelteffekt massiv geschwächt hätten. Jede zukünftige Anwendung von POPs werde zeitlich begrenzt sein, sei von einzelnen Ländern zu beantragen und werde einer detaillierten Berichtswesen unterworfen sein. Auch der Entwicklung neuer POP-Chemikalien wurde durch die Konvention ein Riegel vorgeschoben. Beschränkungen Für zehn Chemikalien, die hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, gelten künftig umfangreiche Einschränkungen bei Produktion und Verwendung. Dabei muss das mögliche Umweltrisiko gar nicht lückenlos nachgewiesen sein, es reichen bereits Anzeichen, um Beschränkungsmaßnahmen zu ergreifen. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen (z.B. DDT zur Malariabekämpfung), und diese bedürfen eines umfangreichen Begründungsverfahrens. Für Dioxine und Furane, die vor allem im Betrieb von Industrie- oder Müllverbrennungsanlagen entstehen, enthält die Konvention verbindliche Vorgaben zur weltweiten Einführung des jüngsten Standes der Technik. Neu auf den Markt kommende Chemikalien dürfen keine Eigenschaften von POPs mehr aufweisen und müssen daher ein entsprechendes Registrierungsverfahren durchlaufen. Ratifizierung Die Konvention tritt in Kraft, sobald sie von 50 Unterzeichnerstaaten ratifiziert ist und damit in nationales Recht umgesetzt wird. Da umfassende Umgestaltungen der einzelnen nationalen Chemie- und Handelsgesetze notwendig sein werden, dürfte das nicht vor 2003 der Fall sein. Zu den zwölf persistenten organischen Schadstoffen rechnet man Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorobenzol, Mirex, Toxaphene, polychlorierte Biphenyle (PCBs), Dioxine und Furane. Sie reichern sich in Organismen an, sind kaum biologisch abbaubar und werden durch ihr Flüchtigkeitsverhalten weltweit verbreitet. Dadurch sind diese Substanzen auch in abgelegenen Gebieten wie arktischen oder hochalpinen Regionen feststellbar. Sie können schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hervorrufen.(APA)