Kunst
Oberhuber verliert den Beuys-Prozess
Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil
Wien - Ende Februar 2000 gewann der Kunsthändler Julius Hummel, vertreten
von Daniel Charim, den Zivilprozess um den als Fälschung inkriminierten
"Wiener Werkblock" von Joseph Beuys gegen Oswald Oberhuber. Der
Exrektor der Angewandten berief daraufhin - erfolglos: Nach dem Oberlandesgericht
bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof das Urteil. Der Fall, mit dem zehn
Richter beschäftigt waren, ist damit nach acht Jahren abgeschlossen.
Im Winter 1993 hatte Heiner Bastian, der ehemalige Beuys-Sekretär, den
"Wiener Werkblock" - rund 70 Arbeiten im Besitz von Hummel - als
Fälschung bezeichnet. Und bekam in Berlin Recht, weil der Kronzeuge des
Kunsthändlers "umfiel": Oberhuber widerrief seine eidesstattliche
Erklärung, nach der er die Echtheit der Arbeiten bezeugen könne.
Um gegen Bastians Behauptungen erneut vorgehen zu können, versuchte
Hummel seinen Exfreund Oberhuber, der Beuys in den 70er-Jahren nach Wien geholt
hatte, zu einem Widerruf des Widerrufs zu bewegen. Doch Oberhuber weigerte sich -
und verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche. Die Erstinstanz kam
schließlich zur Überzeugung, dass Hummel die Werke "im
Tauschweg direkt vom Beklagten erworben" habe, wobei "klar war",
dass es sich "um Beuys-Werke handelt".
Aufgrund des Urteils darf Oberhuber nicht mehr behaupten, er habe die Werke
Hummel nicht übergeben. Und er darf nicht mehr behaupten, er wäre nicht
in der Lage, zur Echtheit der Werke Stellung zu nehmen.
Hummel ist erleichtert - auch wenn er wegen Verjährung gerichtlich nicht mehr
gegen Bastian vorgehen kann. Der Kunsthändler wird den Wiener Werkblock
aber wieder ausstellen: Er verhandelt eben über eine große
Präsentation im Ausland.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23. 5.
2001)