Das neue Gesetz über die digitale Signatur ist am Dienstag in Kraft getreten. Damit werde ab sofort der europaweite Einsatz elektronischer Unterschriften möglich, teilte das deutsche Wirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mit. Das neue Gesetz schafft in Deutschland zunächst die Rahmenbedingungen, unter denen elektronische Unterschriften von so genannten Zertifizierungsstellen ausgegeben werden können. E-Commerce soll belebt werden Es soll vor allem den E-Commerce im Internet sicherer machen und damit beleben. In einem weiteren Schritt müssen noch Gesetze und Verordnungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Der deutsche Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) zeigte sich zuversichtlich, dass die Neufassung der digitalen Signatur dem Informations- und Kommunikationsmarkt "in Zukunft noch stärker beleben wird". Fragen über Fragen Offen ist derzeit noch die Frage, wann über das Internet verschickte Dokumente eine elektronische Unterschrift brauchen und wann nicht. Hier hatte der Bundesrat Bedenken an der bisherigen Vorlage angemeldet und diese in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Banken setzen auf digitale Signatur Unter anderem für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen viele Vorteile, weil die Kunden ihre Geschäfte im Internet abwickeln können. Dadurch kann in den Filialen und auch in Rathäusern Personal gespart werden. Ec-Karten bald mit Signatur Im Herbst wollen deshalb die führenden Privatbanken in Deutschland millionenfach ec-Karten mit elektronischen Signaturen an die Kunden ausgeben und dem bisher weitgehend ungenutzten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen. Experten sind überzeugt, dass Absender von Botschaften mit mathematisch erzeugten Signaturen künftig sicherer als über die eigene Handschrift identifiziert werden können. Im öffentlichen Bereich rückt das "virtuelle Rathaus" ein Stück näher. (APA/AFP)