Unternehmen
Peek & Cloppenburg : Vergleich mit Arbeitnehmern
Ein Drittel des Personals Bedarfsarbeitskräfte
Wien - Der deutsche Textilriese Peek & Cloppenburg (P&C)
vergleicht sich mit den Arbeitnehmern, die von Arbeiterkammer und ÖGB
Rechtsschutz erhalten haben, um so den angestrengten Verfahren vor
dem Arbeits- und Sozialgericht zu entgehen.
Das berichtet die
Arbeiterkammer (AK) Wien. Gegenstand der Klagen sind Lohnansprüche
der Arbeitnehmer für jene Zeiten, in denen P&C auf Grund zu geringen
Bedarfs keine Beschäftigung geboten hat. ****
"Wenn jetzt das Unternehmen den Betroffenen einen
außergerichtlichen Vergleich in Form einer Einmalzahlung anbietet,
ist das ein Indiz dafür, dass das Unternehmen an einer rechtlichen
Klärung nicht interessiert ist", so AK Rechtsschutzexperte Hans
Trenner. Ein Verfahren sei noch im Gange. Trenner ist überzeugt, dass
die AK ihre Rechtsmeinung durchsetzen wird und die betroffene
Arbeitnehmerin so zu ihrem Recht kommt.
Ein Drittel des Personals Bedarfsarbeitskräfte
Wie berichtet, ist die AK, die in Vertretung einer ehemaligen
Mitabeiterin geklagt hat, mit einer Klage in Zusammenhang mit den
Bedarfsarbeitverträgen des deutschen Textilriesen im Februar in
erster Instanz beim Arbeits- und Sozialgericht abgeblitzt. Der
deutsche Textilkonzern, der im März 1998 in Österreich mit der
Übernahme und der Totalerneuerung des ehemaligen Herzmansky auf der
Wiener Mariahilfer Straße sowie einer Filiale in der SCS gestartet
ist, sah sich daraufhin in seiner Praxis bestätigt. Vom Start weg
wurde rund ein Drittel des Personals mit Bedarfsarbeitskräften
gedeckt. (APA)