Wien - Der deutsche Textilriese Peek & Cloppenburg (P&C) vergleicht sich mit den Arbeitnehmern, die von Arbeiterkammer und ÖGB Rechtsschutz erhalten haben, um so den angestrengten Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu entgehen. Das berichtet die Arbeiterkammer (AK) Wien. Gegenstand der Klagen sind Lohnansprüche der Arbeitnehmer für jene Zeiten, in denen P&C auf Grund zu geringen Bedarfs keine Beschäftigung geboten hat. **** "Wenn jetzt das Unternehmen den Betroffenen einen außergerichtlichen Vergleich in Form einer Einmalzahlung anbietet, ist das ein Indiz dafür, dass das Unternehmen an einer rechtlichen Klärung nicht interessiert ist", so AK Rechtsschutzexperte Hans Trenner. Ein Verfahren sei noch im Gange. Trenner ist überzeugt, dass die AK ihre Rechtsmeinung durchsetzen wird und die betroffene Arbeitnehmerin so zu ihrem Recht kommt. Ein Drittel des Personals Bedarfsarbeitskräfte Wie berichtet, ist die AK, die in Vertretung einer ehemaligen Mitabeiterin geklagt hat, mit einer Klage in Zusammenhang mit den Bedarfsarbeitverträgen des deutschen Textilriesen im Februar in erster Instanz beim Arbeits- und Sozialgericht abgeblitzt. Der deutsche Textilkonzern, der im März 1998 in Österreich mit der Übernahme und der Totalerneuerung des ehemaligen Herzmansky auf der Wiener Mariahilfer Straße sowie einer Filiale in der SCS gestartet ist, sah sich daraufhin in seiner Praxis bestätigt. Vom Start weg wurde rund ein Drittel des Personals mit Bedarfsarbeitskräften gedeckt. (APA)