Vorgesehen war, dass das zweistufige Gesetz es Unternehmen erlaubt, in einer ersten Phase freiwillige, individuelle Maßnahmen einzuleiten, die zur Erhöhung des Frauenanteils und zur Umsetzung von Lohngleichheit führen. In einer zweiten Phase - wenn die Firma dieser Verpflichtung nicht nachkommt - würden Zwangsmaßnahmen, wie die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten, greifen. Inzwischen gilt das Gesetz als "nicht mehr nötig". Lesen und diskutieren Sie dazu bei brigitte.de . (red)