Wien - Heftige Kritik üben die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane der Universitäten am vorgeliegenden Dienstrechts-Reformentwurf für die Universitäten. "Wir bekennen uns zur Universitätsreform, lehnen den jetzigen Vorschlag aber einstimmig ab", so ÖRK-Chef Georg Winckler (Bild) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien. Winckler forderte vor allem mehr Zeit für ausreichende Diskussionen und entsprechende Abänderungen der kritisierten Eckpunkte. Stein des Anstoßes ist unter anderem die Regelung über die jungen Assistenten, welche die ersten vier Jahre in einer Art Ausbildungsverhältnis angestellt werden sollen und sich anschließend auf jeden Fall um eine neue, sechsjährige Assistentenstelle bewerben müssen. Die Regelung wird von den Rektoren zwar nicht prinzipiell abgelehnt, allerdings müsste dafür eine ausreichende Zahl von Planstellen in den neuen Beschäftigungskategorien bereitgestellt werden. Es müsste eine durchgehende Karriere für Wissenschafter zwar nicht garantiert, aber doch ermöglicht werden, forderte Winckler. Über die Finanzierung der zusätzlich nötigen Planstellen sei bisher nie ernsthaft diskutiert worden. Ebenfalls ein ungelöstes Finanzierungsproblem sei die Anstellung von Wissenschaftern nach dem Vertragsbedienstetenrecht. "Für Vertragsbedienstete beträgt der Arbeitgeberanteil 24 Prozent, für Beamte neun Prozent", so Winckler. Der Rektorenchef rechnet vor, dass für das Dienstrecht nach dem aktuellen Vorschlag ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von jährlich rund 100 Millionen nötig sei. Der im Papier angeführte Mehrbedarf von 15 Millionen sei jedenfalls viel zu gering angesetzt. Bemängelt wird weiters die vorgeschlagene Obergrenze von 1,2 Millionen Schilling jährlich bei den Professorengehältern. Dies sei aus internationaler Sicht für die Sicherung des Wissenschaftsstandorts völlig inadäquat, zumal die neuen privatrechtlichen Dienstverhältnisse höhere Beschäftigungsrisiken und eine weniger attraktive Altersvorsorge bringen würden. Franz Wojda, als Vertreter der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane, bemängelte, dass ein neues Dienstrecht unbedingt in ein gesamtes Reformkonzept für die Universitäten eingebettet werden müsse. Dieses Konzept sei bis heute ausständig, obwohl sich alle Beteiligten über den herrschenden Reformbedarf einig seien. Zudem sei der Vorschlag zum Dienstrecht viel zu "global und rudimentär". Es herrsche unter den Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane "eine tiefe Ablehnung" gegenüber dem Papier. "Wir lehnen den Dienstrechtsentwurf nicht im Ganzen ab, fordern aber die Abänderung einiger entscheidender Punkte", sagte Winkler. Bis zum 29. Mai, an dem die Gesetzesmaterie den Ministerrat passieren soll, sei die Diskussion sicher nicht zu beenden, ein Beharren auf der Einführung der neuen Regelungen bis 1. Oktober sei daher "unverantwortlich". (APA)