Nein, Quote fordere er natürlich keine, versicherte Peter Paul Skrepek, der Präsident der Sektion Musik in der heimischen Gewerkschaft, Mittwoch Vormittag anlässlich eines Pressegespräches in Wien, bei dem österreichische Musiker ihre Stellungnahme zum Entwurf der Rundfunkgesetznovelle präsentierten. "Quote hat bei uns so einen negativen Beigeschmack. Wir wollen aber etwas Positives: Die Erreichung europäischer Standards."19 Prozent heimische Produktionen Wie vorliegende Zahlen zeigten, liege nämlich der Anteil heimischer Musik im ORF-Radio mit 19 Prozent weit unter Vergleichswerten anderer europäischer Staaten. In Deutschland spielten die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zu 29 Prozent heimisches Musikgut, Finnland komme auf 44 Prozent, Spitzenreiter sei Griechenland mit 60 Prozent. In Frankreich und Portugal, wo es eine verpflichtende Quote gebe (in Frankreich sogar für private Rundfunkanstalten), betrage der Heim-Anteil 56 bzw. 50 Prozent. Um auf den EU-Durchschnitt von derzeit 38 % zu kommen, sei also die glatte Verdopplung des österreichischen Musik im ORF-Radio erforderlich. Genau das fordern nun die Musikschaffenden in ihrer Stellungnahme zur Rundfunkgesetznovelle: Neben dem Vorschlag, die "Soll"-Bestimmungen (Skrepek: "die haben meiner Meinung nach in einem Gesetz nichts verloren") des § 4 über den Programmauftrag des ORF eindeutiger zu formulieren (etwa so: "Als Kultursender wird der ORF sowohl Berichterstatter wie eigenständiger Produzent sein und vor allem Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst"), sollen nach dem Willen der Musiker neue Absätze des § 11 über einen klaren Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Anteile heimischer Musik verpflichtend festlegen. Kulturerbe "Zur Erhaltung des regionalen kulturellen Erbes und zur Förderung des gegenwärtigen Kunstschaffens muss ein Teil jedes Programms öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter den Werken in Österreich lebender Kunstschaffender vorbehalten bleiben", heißt es im vorgeschlagenen Gesetzestext wörtlich, "wobei sich die Größe dieses Anteils an jenem Durchschnittswert misst, den öffentlich-rechtliche Sender anderer EU-Staaten der jeweiligen regionalen und nationalen Kultur in ihren Programmen einräumen." Für die ersten Jahre seien Übergangsbestimmungen vorgesehen. Vor allem in der Diskussion über den öffentlich-rechtlichen oder kommerziellen Charakter der ORF-Radio-Sender Ö3 und FM4, die auf Grund einer diesbezüglichen EU-Anfrage wieder höchst aktuell geworden sei, trage "ein klares Bekenntnis zu unverwechselbar österreichischer Programmgestaltung" dazu bei, dass dem ORF bei allfälliger EU-Prüfung "die Finanzierung durch Hörer- und Sehergebühren weiterhin erlaubt" werde. Die "Entlassung des ORF in den liberalisierten Rundfunkmarkt" lehnt Skrepek namens der Musikergewerkschaft ab: "Wir sollten es nicht zulassen, dass der ORF zur technischen Abspielstation von RTL gemacht wird. Er ist aber auf dem besten Weg dazu." Tödliche Konsequenzen Die zu geringe Beachtung heimischen Musikschaffens habe dramatische Auswirkungen, meinte Skrepek. Der Anteil inländischer Musik am österreichischen Tonträgermarkt sei zurückgegangen: "Der ORF schließt uns weitgehend von der Teilnahme an unserem Markt aus, indem er uns den Zugang zur Auslage verwehrt. Wenn wir in der Auslage, dem ORF-Radio, nicht präsent sind, hat es für unsere Musik tödliche Konsequenzen." Und Musiker Willi Resetarits warnte vor einer "Verschleuderung kreativen Potentials": "Die jungen Bands sind da, ihre Qualität ist hoch, aber sie werden nicht wahrgenommen!" (APA)