Die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt hat gegen den Fernsehsender SAT.1 Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Mark (48.573 Euro/668.375 S) verhängt. Wie die Medienanstalt am Dienstag in Ludwigshafen berichtete, muss SAT.1 70.000 Mark zahlen, weil der Sender an einem Sonntagmorgen den Film "Glut der Gewalt" ausstrahlte. Dieser Film, in dem unter anderem ein Lynchmord ausführlich dargestellt worden sei, könne Kinder in ihrem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl beeinträchtigen. Ein weiteres Bußgeld in Höhe von 25.000 Mark wurde gegen den Sender wegen Schleichwerbung in dem Fernsehfilm "Die Entführung" verhängt. Die Landesmedienanstalt beanstandete zudem eine Reportage von Spiegel TV über die Kölner Mordkommission. Der Reportage über einen realen Mordfall seien Name und Adresse des Opfers zu entnehmen gewesen. Die Autoren des Films hätten zudem die Haupttatverdächtige gefilmt und interviewt, ohne die Bilder der schuldunfähigen und hochgradig verwirrten Frau zu anonymisieren. Dadurch seien die Menschenwürde und die anerkannten journalistischen Grundsätze verletzt worden. (APA)