Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FP) will in der Diskussion um Steuernachzahlungen für Exekutivbeamte das Innenministerium als Dienstgeber und nicht die einzelnen Beamten in die Pflicht nehmen. Das stellte er am Montag in einer Aussendung klar. Bei einer Prüfung im Ministerium sei festgestellt worden, dass 6.185 Beamte (im Innendienst) Gefahrenzulage erhielten und diese nicht versteuerten. Das müsse man in der Öffentlichkeit einmal erklären, meinte Grasser. Wie der Minister betonte, gehe es um Steuergerechtigkeit. Schon 1994 seien alle Dienstbehörden darauf hingewiesen worden, dass neben den Eingabeschlüsseln für steuerfrei zu behandelnde Gefahrenzulagen auch Eingabeschlüssel für zu versteuernde Gefahrenzulagen elektronisch zur Verfügung stünden. Es liege daher ausschließlich im Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der bezugsanweisenden Dienststellen zu beurteilen, welche steuerrelevanten Kriterien vorlägen, und demnach welche Versteuerungskriterien für das Besoldungsverfahren auszuwählen seien. Innenminister wird alle Rechtsmittel ausschöpfen In der Diskussion um Steuernachzahlungen für Exekutivbeamte erhob sich Montag Nachmittag die Schuldfrage. Das Innenministerium als Dienstgeber meinte in einer Aussendung, der Grund für den - derzeit noch nicht rechtswirksamen - Bescheid dürfte "ein Fehler in dem vom Bundesministerium für Finanzen bekannt gegebenen Eingabeschlüssel, der im Wege des Bundesrechenzentrums vollzogen wurde", gelegen sein, hieß es. Das Bundesrechenzentrum hingegen vertrat die Meinung, der Ball liege beim Innenministerium. Der Bescheid werde inhaltlich geprüft , Rechtsmittel dagegen werden alle ausgeschöpft. "Nach derzeitigem Stand wird der einzelne betroffene Beamte mit der Rückforderung nicht konfrontiert", teilte das Innenministerium mit. Derzeit seien von einer derartigen Nachzahlung rund 28.000 Beamte (allein im Innenministerium) betroffen, "die guten Glaubens ihre Bezüge erhalten haben. Das heißt von diesem Bescheid sind alle Exekutivbeamte unbeschadet des Ausmaßes ihrer exekutiven Außendienstverpflichtung betroffen." Das angesprochene Bundesrechenzentrum hingegen verwies darauf, dass seine Abrechnungen von Leistungen "wie überall in der Wirtschaft, so auch beim Bund, an gesetzliche Grundlagen gebunden" seien. Die Kompetenz zur Eingabe von bezugswirksamen Leistungsabrechnungen liege in diesem Fall ausschließlich beim Innenministerium. Dessen Vorgaben seien "einwandfrei sowie nachweislich ohne Fehler, computertechnisch umgesetzt" worden. (APA)