Berlin - Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder lehnte am Montag in Berlin eine Änderung des Zwangsarbeiter-Entschädigungsgesetzes ab. Die New Yorker Richterin Shirley Kram hatte am Freitag zwar eine Sammelklage von Opfern gegen deutsche Firmen abgelehnt - was als Voraussetzung für die Auszahlung der Entschädigungen gilt -, zugleich aber zusätzliche Auflagen erteilt. Eine Änderung des Gesetzes würde "große Verzögerungen" für die Auszahlung der Entschädigungen bedeuten, begründete Schröder seine ablehnende Haltung. Er wolle das Urteil sorgfältig analysieren. Der Regierungsbeauftragte für die Zwangsarbeiterentschädigung, Otto Graf Lambsdorff, sagte, er sei zuversichtlich, dass das Berufungsgericht die Abweisung der Sammelklage anordnen und außerdem alle daran geknüpften Bedingungen aufheben werde. Am Dienstag beginnt in New York eine Berufungsverhandlung gegen ein erstes Urteil von Kram, in dem diese eine Abweisung der Sammelklage zunächst abgelehnt hatte. Laut Lambsdorff könnte es innerhalb der nächsten zehn Tage eine Entscheidung des Berufungsgerichts geben. Deutsche Wirtschaft beharrt auf Rechtssicherheit Das deutsche Zwangsarbeiter-Entschädigungsgesetz sieht vor, dass mit der Auszahlung der Gelder an die Opfer erst begonnen werden kann, wenn für deutsche Firmen in den USA Rechtssicherheit herrscht. Das hat der Bundestag auf Vorschlag des Regierungsbeauftragten Lambsdorff formell in einem Beschluss festzuhalten. Der Zwangsarbeiter-Fonds ist mit 10 Miliarden DM (5,11 Mrd. Euro/70,4 Mrd. S) dotiert, wovon jeweils fünf Milliarden Mark von der deutschen Bundesregierung und von einer Initiative der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden. (APA/Reuters/AP)