Wien - Verpflichtende Drogentests im Straßenverkehr sollen nun doch nicht mit der kommenden Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt werden. Das gab Freitag Arnold Schiefer vom Verkehrsministerium bei einem von ARBÖ und Fonds Soziales Wien veranstalteten Fachsymposium bekannt.

"Wir sind bei Drogentests noch nicht so weit wie beim Alkomat", sagte Schiefer. Es könne Jahre dauern, bis geeignete Testgeräte am Markt sind. Wie DER STANDARD berichtete, hatte Verkehrsministerin Monika Forstinger (FPÖ) noch bis vor kurzem darauf bestanden, verpflichtende Drogentests für verdächtige Fahrzeuglenker einzuführen. In einem entsprechenden StVO-Entwurf war die "Abgabe von Körperflüssigkeiten" vorgeschrieben. Die Möglichkeit von Tests soll aber bestehen bleiben - vorausgesetzt, Betroffene machen freiwillig mit. Deshalb wird auch ein Beweisverwertungsverzicht eingeführt. Das bedeutet, dass die Daten eines Lenkers, der wegen Drogenkonsums in einem Verwaltungsverfahren den Führerschein verliert, nicht an Strafbehörden weitergegeben werden dürfen. ARBÖ-Präsident Herbert Schachter wies darauf hin, dass Lenken unter Einfluss von illegalen Drogen sowie Medikamenten schon derzeit verboten sei.

Im Gegenteil zu Alkohol gibt es bei anderen Suchtmitteln keine Grenzwerte. Mit Harn- oder Bluttests kann lediglich der Konsum verbotener Substanzen festgestellt werden - nicht aber der Zeitpunkt des Konsums oder eine aktuelle Fahrtauglichkeit. Im Workshop "Was wissen wir?" kamen unter anderen der Wiener Drogenexperte Alexander David und die Innsbrucker Psychiatrie-Oberärztin Ilsemarie Kurzthaler zum Ergebnis, dass "die Konsumation von Cannabis allein nach maximal drei Stunden in einer üblichen Dosierung zu keiner verkehrsrelevanten Beeinträchtigung führt". Und dass "sowohl Amphetamine als auch Kokain keinerlei Leistungsminderung bewirken". Was Beeinträchtigung betreffe, bleibe "Alkohol die Droge Nummer eins". (APA/simo) (DER STANDARD, Printausgabe, 12.5.2001)