Wien - Die Hochschullehrer wollen aus Protest gegen die geplante Reform des Dienstrechts einen eintägigen Warnstreik abhalten. Das hat die erweiterte Bundessektionsleitung der Hochschullehrer in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) in einer Sitzung am Donnerstag beschlossen, teilte der stellvertretende Uni-Gewerkschafts-Vorsitzende Herbert Sassik mit. Der Streikbeschluss sei noch mit der GÖD-Spitze und dem ÖGB zu akkordieren. Außerdem wollen die Personalvertreter klären, ob seitens der Regierung der "Wille zu einer sinnvollen Einigung" bestehe. Die Gewerkschafter wollen vor Umsetzung des Streikbeschlusses auch noch das Ergebnis eines neuen Verhandlungstermins in etwa zwei Wochen abwarten. Diese Gesprächsrunde soll nach Ende der Begutachtungsfrist (18. Mai) für den Entwurf der Dienstrechtsnovelle und vor dem geplanten Beschluss der Materie im Ministerrat (29. Mai) stattfinden. Rund um den 29. Mai ist auch der eintägige Warnstreik geplant, Termin ist aber noch keiner fixiert. Für Sassik konzentrieren sich die Forderungen der Gewerkschaft auf "zwei Knackpunkte": Die derzeit in einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis stehenden Uni-Lehrer sollen "den jetzigen Erwartungshorizont beibehalten können. Sie sollen eine Perspektive bekommen und nicht einfach rausgeschmissen werden", sagte Sassik. Nach den Regierungsplänen sollten sie nach Ablauf ihres vierjährigen Vertrages automatisch ausscheiden und sich für eine Fortsetzung der Uni-Karriere neu bewerben müssen. Außerdem fordert die Gewerkschaft im neuen Dienstrecht, dass künftig Uni-Assistenten nicht nur einen auf sechs Jahre befristeten Vertrag bekommen, sondern bei entsprechendem Bedarf und Qualität eine unbefristete Weiterverwendung möglich ist. Keine Beamten mehr Das neue Dienstrecht sieht für alle Neueintretenden nur mehr privatrechtliche Dienstverhältnisse vor. Damit wird es künftig an den Unis keine Beamten mehr geben. Am Beginn der Uni-Laufbahn steht nach den Regierungsplänen ein vierjähriges Ausbildungsverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Daran anschließend kann man sich als Universitäts-Assistent mit einem vier- bis sechsjährigen Vertrag bewerben. Nach Ende dieses Dienstverhältnisses gibt es die Möglichkeit, sich auf eine Vertragsprofessur (maximal sieben Jahre) oder eine Universitätsprofessur (unbefristeter Vertrag) zu bewerben. Von den einzelnen Universitäten kamen am Donnerstag zahlreiche ablehnende Stellungnahmen zum Entwurf für ein neues Dienstrecht. So wies der Senat der Uni Linz den Entwurf "mit Empörung zurück". Zentrale Punkte seien bisher nicht einmal zur Diskussion gestanden. Finanzierungsfragen, Folgekosten und notwendige Begleitmaßnahmen seien völlig ungeklärt, einzelne Bestimmungen überhaupt undurchführbar. Die Begutachtungsfrist von nur drei Wochen signalisiere, dass die beteiligten Ministerien eine ernsthafte Sachdebatte von vornherein gar nicht aufkommen lassen wollten. Die Dienststellenversammlung der Hochschullehrer an der Universität Klagenfurt hat einstimmig beschlossen, den Entwurf abzulehnen. Gleichzeitig wurden alle Gremien und Hochschullehrer-Organisationen aufgefordert, gegen das geplante Gesetz "Maßnahmen bis hin zum Streik zu ergreifen". Befürchtet wird, dass mindestens 1.500 junge Assistenten von der unmittelbaren Entlassung bedroht seien, weil ihnen das neue Dienstrecht trotz gegenteiliger Behauptungen keine realistische Chance der Bewerbung auf eine neue Stelle bieten würde. Die Dienststellen- und Gewerkschaftliche Betriebsversammlung der Universitätslehrer an der Uni Salzburg hat den Entwurf ebenfalls einstimmig abgelehnt und zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. In einer Resolution hieß es, dass in unvertretbarer Weise in die Rechte von Assistenten im befristeten Dienstverhältnis und von Vertragsassistenten eingegriffen und neben dem persönlichen Schicksal von über 100 Kollegen auch gravierende Nachteile für zahlreiche Institute drohten. Der zu erwartende Personalabbau werde zu reduzierter Forschungsleistung und Niveauverlust führen, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in Frage gestellt. Unterstützung für Kampfmaßnahmen kommt auch von der Assistentenversammlung an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien. Der Entwurf gefährde die Karrieren von mehr als tausend aktiven Wissenschaftern und bringe neu Eintretenden keine attraktiven Perspektiven. Die Personalrekrutierung würde sowohl qualitativ als auch quantitativ gefährdet. (APA)