Rambus hat im Patentrechtsstreit mit Infineon Technologie den Kürzeren gezogen. Nachdem das zuständige Gericht in Virginia am vergangenen Freitag sämtliche Patentrechtsklagen gegen Infineon abgewiesen hat, wurde Rambus nun zu einem Strafzuschlag zum Schadenersatz (punitive damages) in der Höhe von 3,5 Mio. Dollar verurteilt. Dies teilte Infineon in einer Aussendung mit. Rambus kündigte umgehend Berufung an. Patentstreitigkeiten seit August 2000 Rambus hatte in seiner Patentverletzungsklage den Vorwurf erhoben, dass Infineon in SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicherchips, die in den USA hergestellt und verkauft wurden, Patente von Rambus verwendet habe. Infineon reichte daraufhin Gegenklagen gegen das von Rambus im August 2000 eingeleitete Verfahren ein. In den Gegenklagen wurde angeführt, dass Rambus die Erstellung offener Industriestandards im Standardisierungsgremium JEDEC (Joint Electronic Device Engineering Council) untergraben habe, indem Rambus über eigene relevante Patente und Patentanmeldungen nicht informiert hat. Rambus kündigt Berufung an "Wir haben an den JEDEC-Sitzungen mit dem Ziel teilgenommen, Integration und globale Interoperabilität von Technologien zu fördern", erklärte Infineon-CEO Ulrich Schumacher in einer Stellungnahme. Rambus kündigte in einer ersten Reaktion Berufung gegen das Urteil an: "Wir sind sehr enttäuscht über das Urteil und werden umgehend berufen", so Geoff Tage, CEO von Rambus. Im Laufe des Verfahrens habe sich gezeigt, dass Infineon sehr wohl gewusst habe, das sie Rambus-Erfindungen verwenden. Die JEDEC-Argumentation entbehre jeder Grundlage. Weitere Patentrechtsverfahren in Europa und den USA gegen die Speicherhersteller Hyundai, Micron und auch Infineon sind noch nicht abgeschlossen. (pte)