Wien - Die Kritik in ÖVP-Kreisen an dem von der Regierung geplanten Vorgehen bei der Unfallrentenbesteuerung wächst. Nachdem der Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger der Regierung riet, die Besteuerung fallen zu lassen, tritt nun auch die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) im ÖGB mit scharfer Kritik an ihrer Partei auf den Plan: "Die FCG ist enttäuscht über die geringe Sensibilität für Gerechtigkeit in der ÖVP", hieß es. Die Besteuerung sei "der falsche Weg zum falschen Ziel". Die derzeit geplante Form der Unfallrentenbesteuerung sei "nach den Grundprinzipien aller Weltanschauungen ungerecht und widerspricht zutiefst dem Geist der österreichischen Bundesverfassung", schloss sich die FCG im ÖGB den "Vorbehalten vieler Wissenschafter und hoher Landespolitiker" an. Die neu geschaffene "Härteklausel" ist aus Sicht der Christgewerkschafter "unverständlich, gleichheitswidrig, ungerecht und daher verfassungswidrig". Schadenersatz für erlittenes Unheil ist "doppelt ungerecht" Die FCG kritisiert, dass mit der Unfallrentenbesteuerung dieser Schadenersatz für "erlittenes Unheil bei Arbeitsunfällen" nun "völlig ungerecht" doppelt besteuert werde. Schon bisher werde die Unfallrente nicht voll ausbezahlt, sondern ein pauschaler Abzug als Vorversteuerung einbehalten. Doppelbesteuerung sei aber verfassungswidrig. Selbst die Idee, mit der Unfallrentenbesteuerung eine Behindertenmilliarde zu finanzieren, sei "ungerecht und widerspricht dem Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip", meinte die FCG: "Wer versteht denn, dass man den Behinderten vorerst Geld wegnimmt und es ihrer persönlichen Verfügung entzieht, um es ihnen staatlich reguliert und um die Verwaltungskosten reduziert wieder zurückzugeben?" (APA)