Wien - Die 58. ASVG-Novelle hat auch heute nicht den Weg in den Ministerrat gefunden. Sie soll nun in der übernächsten Woche behandelt werden. Für die neuerliche Verschiebung waren laut Auskunft des Gesundheitsstaatssekretariats keine inhaltlichen Gründe ausschlaggebend. Ursprünglich wollte man die Novelle bereits im Dezember im Rahmen der Budgetbegleitgesetze beschließen. Wichtigster Punkt der Novelle ist die Möglichkeit, Gruppenpraxen einzurichten. Festgeschrieben wird in erster Linie die Vertragsfähigkeit für solche Praxen. Die Hauptregelung soll mit einem neuen Ärztegesetz ebenfalls noch vor dem Sommer beschlossen werden. (APA)