Stams/Innsbruck - Für Paul Ganzenhuber, Direktor des Skigymnasium Stams ist das Urteil ein "schwerer Schlag". Eine Aufweichung der scharfen Abgrenzung gegenüber Drogen würde die grundsätzliche Zielsetzung der Eliteschule erschüttern.

Wie berichtet, hat das Landesgericht Innsbruck am Mittwoch den Rausschmiss zweier 17-jähriger Schüler des Skigymnasiums wegen einmaligen Cannabiskonsums in der Freizeit per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Mathias Kapferer, der Anwalt der beiden Jugendlichen, erklärt, dass diese über eine Rückkehr ans Skigymnasium im Lauf der kommenden Woche entscheiden wollen.

Ganzenhuber würde eine Rückkehr zur Kenntnis nehmen und will "keine Rache üben", die beiden Schüler hätten kein Verbrechen begangen, aber eine Regel nicht eingehalten. Er bleibe dabei, dass Spitzensport und Drogen absolut unvereinbar seien. Dies gelte auch für das Privatleben der Stams-Schüler. Auch als Pädagoge stehe er dazu, dass Drogenkonsum automatisch zum Ausschluss führe und meint, auf jugendliches Probierverhalten angesprochen: "Erst im Spüren einer Konsequenz kann sich jemand entwickeln."

Hofrat Anton Neururer, Vorstand des Trägervereins des Skigymnasiums, dem das Stift Stams, das Land Tirol und der Bund angehören, kündigt an, dass die Aufhebung des Schulausschlusses voraussichtlich beim Obersten Gerichtshof bekämpft werden wird. Beruflich ist Neururer als Direktor des Tiroler Landesschulrates für das pädagogische Klima an Tirols Schulen verantwortlich. In beiden - sich "ideal ergänzenden" - Funktionen sei er dafür, dass in Stams ein striktes Drogenverbot herrsche. Privaten Alkoholkonsum hält er auch bei künftigen Spitzensportlern für unbedenklich, bei Suchtmitteln wie Cannabis sei eine Trennung in Schule und Freizeit nicht vertretbar. Begrifflich weise das Wort "Suchtmittel" schon darauf hin, dass deren Konsum nicht einfach wieder eingestellt werden könne. Keinen Zweifel hat Neururer daran, dass Privatschulen über strengere Ausschlusskriterien verfügen dürften als im Schulunterrichtsgesetz festgelegt.

Für Gisela Wurm (SP) und Elisabeth Wiesmüller (Grüne) ist der Gerichtsentscheid ein "weises Urteil" beziehungsweise eine "späte Genugtuung". Aus "Angst vor einer Beschädigung des goldenen Kalbes Spitzensport" hätten Schulleitung und Landesschulrat in ihrer erzieherischen Verantwortung versagt, meint Wiesmüller. (hs, DER STANDARD, Print-Ausgabe 4. 5. 2001)