Wien - Eines der scheußlichsten Verbrechen der jüngeren Wiener Kriminalgeschichte wurde am Donnerstag im Straflandesgericht verhandelt. Es ging um den gewaltsamen Tod der 40-jährigen Helena S. Ihr langjähriger Lebensgefährte Janusz M. (38) hatte die Raumpflegerin Anfang Oktober 2000 in seiner Wohnung in Wien-Landstraße mit einem Hammer erschlagen. Anschließend verstümmelte er die Leiche, packte sie in einen Plastiksack und deponierte sie in der Duschkabine. Der gebürtige Pole wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Janusz M. erbat sich Bedenkzeit. Zufällig entdeckt Die Bluttat kam mehr oder weniger zufällig ans Tageslicht: Der Hausverwalter suchte am 19. Oktober gegen 18.15 Uhr Janusz M. auf, um ihn vor der bevorstehenden Delogierung zu unterrichten. Mehrere Monatsmieten waren ausständig. Als auf das Klopfen niemand reagierte, trat der Mann ein und fand den schlafenden Mieter vor. Weil es eigenartig roch, ging der Verwalter ins Badezimmer und stieß dort auf den schwarzen Sack. Er verständigte sofort die Polizei. Erinnerungslücken "Ich bekenne mich nicht schuldig, weil ich mich nicht daran erinnern kann", verantwortete sich der Angeklagte nun vor dem Schwurgericht. Seine Freundin sei damals nach Hause gekommen und habe ihn wegen seiner Trunkenheit zur Rede gestellt: "Sie hat zu mir etwas gesagt. Dann ist sie schlafen gegangen. In der Früh bin ich wach geworden, und da habe ich die Leiche gefunden. Eine Katastrophe. Ich weiß nicht, ob ich das getan habe." Verdacht der Untreue Eigentlich habe immer nur "kleinere Auseinandersetzungen" gegeben: "Man kann das nicht Streit nennen. Es ist immer um Alkohol gegangen. Ein Mal hat sich mich belogen. Das war alles." Janusz M. dürfte aber auch den Verdacht gehabt haben, dass Helena S. einen anderen Freund hatte. Er hatte der Toten noch die Genitalien abgeschnitten und Teile der Oberhaut abgezogen. In das Plastiksackerl habe er die Leiche gegeben, "damit das Blut nicht ausrinnt", sagte Janusz M. Mindestens zwei Wochen dürfte er neben dem Leichnam gelebt haben, wobei er nach eigenen Angaben fast rund um die Uhr weiter trank: "Ich habe sie in der Wohnung belassen. Ich wollte mich von ihr nicht trennen." Die Nachbarin führte den starken Verwesungsgeruch übrigens auf die im Stiegenhaus befindlichen Mülltonnen zurück. Als sie sich nach dem Verbleib von Helena S. erkundigte, meinte ihr Freund, sie wäre zu ihrer Familie auf Besuch gefahren. Mindestens zehn Hammerschläge Laut Gutachten der Gerichtsmedizin ist Helena S. an mindestens zehn wuchtigen Hammerschlägen gestorben. Sie dürfte von dem Angriff vollkommen überrascht worden sein, da sich keine Abwehrverletzungen nachweisen ließen. Der Psychiater Heinrich Pfolz bezeichnete Janusz M. als gefühlsarme, zu Aggressionsdurchbrüchen neigende Persönlichkeit mit einer Neigung zur Frustrationsintoleranz. Indizien für eine Psychose, eine sonstige schwere seelische Erkrankung oder eine tief greifende Bewusstseinsstörung fand der Gutachter keine. Die Psychologin Inge Karafiat merkte noch an, der Angeklagte habe ein "abwertendes Frauenbild". (APA)