Inland
Fall Omofuma: Nigerianer doch erstickt
Drittes Gutachten belegt Tod durch Sauerstoffmangel
Wien - Markus Omofuma ist
erstickt. Ursache für den Tod
des Nigerianers sind das Verkleben seines Mundes und die
"Fixierung" am Gestühl einer
Balkan Air-Maschine bei seiner Abschiebung. - Das am
Mittwoch in Wien eingetroffene Gutachten des Münsteraner Rechtsmediziners Bernd
Brinkmann lässt Nichts an
Deutlichkeit vermissen: Für
den deutschen Pathologen ist
klar, dass Omofuma beim Versuch, seinen Widerstand gegen die Abschiebung zu brechen, durch Sauerstoffmangel
umgekommen ist.
Im Verfahren gegen jene
drei Fremdenpolizisten, die
den Schubhäftling am 1. Mai
1999 auf seinem Flug nach Sofia begleitet haben, kommt
diesem jüngsten Gutachten
wohl entscheidende Bedeutung zu. Wie
Der Standard
bereits berichtete, stützt das dritte Dossier zur Causa Omofuma
die Expertise eines bulgarischen Pathologen - und es widerspricht dem Gutachten des
Wiener Gerichtsmediziners
Christian Reiter. Dieser diagnostizierte eine Lungenembolie als Todesursache. Dies
ist laut dem deutschen Fachmann jedoch "völlig unspezifisch und untypisch".
"Ruhiggestellt"
Für Farid Rifaat, den
Rechtsanwalt der drei Polizisten, ist aus dem deutschen
Gutachten dennoch kein strafrechtlich relevantes, schuldhaftes Verhalten seiner Mandanten abzuleiten. Sie hätten
nicht rechtswidrig gehandelt,
als sie Omofuma "ruhigstellten": Das Zukleben des Mundes und die Fixierung am
Stuhl seien nicht explizit untersagt gewesen. Zudem sei
das Verkleben allein noch
nicht lebensbedrohlich gewesen: "Da haben viele Umstände zusammengespielt, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Beamten lagen."
Letaler Sauerstoffmangel
An seinem Tod, so Rifaat
weiter, sei Omofuma im
Grunde selber Schuld gewesen, weil er sich derart stark
gegen seine Abschiebung gewehrt habe, dass es zu dem letalen Sauerstoffmangel gekommen sei. Würden allenfalls Dritte zur Verantwortung
gezogen, müssten dies die Crewmitglieder der Balkan Air
und nicht die Fremdenpolizisten sein.
Juristisch gesehen müsste
das Verfahren laut Rifaat nach
diesem Gutachten "eigentlich
eingestellt werden". Wegen
der "starken medialen und
politischen Komponente des
Falles" könne es aber zu einer
Anklage kommen.
"Falsches Gutachten"
Für Georg Zanger, den Anwalt der Familie Omofuma,
steht indes nun endgültig ein
direkter kausaler Zusammenhang zwischen der Handlungen der Beamten und dem Erstickungstod des Schubhäftlings fest: "Damit ist das falsche Gutachten vom Professor
Reiter endlich vom Tisch."
An eine Anklage der drei
Beamten Wegen Totschlages
glaubt Zanger - im Gegensatz
zu seinem Kollegen Rifaat -
nicht. "Da kommt es sicher zu
einer Anklage wegen einer
vorsätzlichen Tat." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 3. 5. 2001)