Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch über so genannte Goldene Aktien mit besonderen Stimmrechten für den Staat verhandelt. In den konkreten Fällen greift die Europäische Kommission Regelungen in Portugal, Frankreich und Belgien an, mit denen sich der Staat jeweils Einspruchsrechte etwa beim Verkauf anderer Aktien sichert. In Frankreich besitzt der Staat "goldene Aktien" am Mineralölkonzern TotalFinaElf. Danach muss es der Wirtschaftsminister genehmigen, wenn andere Unternehmen durch den Kauf von Elf-Aktien Stimmanteile von zehn, 20 oder 33,3 Prozent erreichen oder wenn Elf seine Mehrheit an einer Firmentochter aufgeben will. In Belgien sichert sich der Staat durch "goldene Aktien" im Energiebereich ein Vetorecht gegen den Verkauf von Teilen der Leitungsnetze. Die EU-Kommission sieht in beiden Fällen eine Beschränkung des Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit, die nicht durch besonderes Allgemeininteresse gerechtfertigt seien. Aus gleichem Grund geht die Kommission auch gegen Portugal vor. Dort wurden nach der Demokratisierung 1974 verschiedene Unternehmen verstaatlicht, die heute teilweise wieder privatisiert werden. Dabei wurden ausländische Beteiligungen begrenzt, der Weiterverkauf von Aktienpaketen von mehr als zehn Prozent des stimmberechtigten Kapitals muss genehmigt werden. (APA)