Das Amtsgericht in Trier hat am 1. Mai gegen die Herzog Telekom AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Verfahren sei wegen Zahlungsunfähigkeit und nicht wegen Überschuldung eingeleitet worden, teilte das Telekommunikationsunternehmen am Mittwoch in einer Pflichtmitteilung mit. Die ungewöhnliche Eröffnung des Verfahrens an einem Feiertag sei von der Amtsgerichtsdirektorin unter Hinweis auf die Zahlung von Insolvenzgeld an die Mitarbeiter vorgenommen worden. Hätte das Gericht wie geplant das Verfahren am Mittwoch eröffnet, hätten die Mitarbeiter für diesen Tag kein Insolvenzgeld erhalten. (APA/Reuters)