Aussitzen, einstellen, niederschlagen, Spuren verwischen. Die Wiener Justiz hat in der Spitzelaffäre wieder gezeigt, was sie kann, wenn sie will. Vor wenigen Minuten habe ich erfahren, dass auch das zweite heikle Verfahren "entsorgt" worden ist. Am 20. Februar hat die Staatsanwaltschaft die Erhebungen wegen illegaler Parteienfinanzierung der FPÖ eingestellt. Ich habe einen Aktenvermerk angelegt: "Lt:StA WETZLER teilt mir auf Anfrage telefonisch um 12 Uhr 15 mit: StA MÜLLER/Wirtschaftsgruppe ist aufgrund meiner Sachverhaltsdarstellung in der Causa 5 Mio/Turnauer/FPÖ" mit den Ermittlungen beauftragt worden. Er hat einen Erhebungsauftrag an die Finanzstrafbehörden erteilt. Da eine Partei wegen illegaler Spenden nicht gerichtlich verfolgt werden kann, habe ich die Sachverhaltsdarstellung gegen Haider wegen des Verdachts, für nicht an die FPÖ weitergegebene und damit einbehaltene geschenkte Gelder keine Schenkungssteuer bezahlt zu haben, gerichtet. Am 20. Februar 2001 ist das Verfahren eingestellt worden. Dafür gäbe es lt. Wetzler zwei Gründe: 1. Parteien sind nicht schenkungssteuerpflichtig. Das geht völlig am Verfahren vorbei. 2. Die Untersuchungen über die Geldübergabe hätten "nichts ergeben". Das ist bemerkenswert. Zwei Zeugen bestätigen die Übergabe der 5 Mio: RA Machold und Wolf. Aber wieder: eingestellt." Natürlich haben etliche Industrielle wie Turnauer die FPÖ illegal finanziert. Dafür gibt es Zeugen, die zur Aussage bereit sind. Aber solange Haiders wichtigster Anwalt Justizminister ist, wissen die Staatsanwälte, was sie zu tun haben. Auch diesmal haben sie wieder ihre Pflicht erfüllt. Peter Pilz ist Sicherheitssprecher der Grünen und im Internet mit www.peterpilz.at vertreten.