Wien - Per 1. Mai trat die neue Fahrradverordnung in Kraft, die einige Änderungen vorsieht: Der wesentlichste Kernpunkt dabei sei die Ausstattungspflicht von Fahrrädern und die Erlaubnis, bei Tag ohne Lichtanlage unterwegs zu sein - Letzteres ist eine "Lex Mountainbike". Ebenso geregelt werde der Gebrauch von Kindersitzen und Fahrradanhängern, die bisher in den jeweiligen Bundesländern bewilligt wurden. Neu an der gesetzlichen Festlegung sind jedenfalls weiße Reflektoren, die auf den Speichen und Pedalen angebracht werden müssen. Außerdem brauchen alle Fahrräder nach vorne einen weißen Rückstrahler, damit sie auch für den Gegenverkehr erkennbar sind; nicht nur falls der Scheinwerfer einmal seinen Geist aufgeben sollte, sondern auch auf Grund des erhöhten Unfallrisikos bei schlechten Sichtverhältnissen. "Besonders erfreulich ist diese Fahrradverordnung für Mountain,-City; - oder Rennbiker: Sie dürfen künftig tagsüber, wenn gute Sicht herrscht, ohne Beleuchtungsanlage unterwegs sein. Rückstrahler, Reflektoren, etc. sind aber Pflicht", erklärte Göppert. Nachrüstung Ältere Fahrräder, die vor dem 1. Mai 2001 erworben wurden, müssen - sofern sie im Straßenverkehr zum Einsatz kommen - spätestens bis 1. Mai 2003 nachgerüstet werden. Insgesamt gibt es in Österreich fünf Millionen Drahtesel, die einer kritischen Sicherheitskontrolle unterzogen gehören und mit diversen Beleuchtungseinrichtungen erneuert werden müssen. Um Unfälle - aber auch Konflikte unter den Verkehrsteilnehmern - zu vermeiden, sollen künftig schärfere Kontrollen durch die Exekutive gewährleistet sein. "Außerdem werden auch klare Regeln festgelegt, die in Zukunft besonders 'eifrige' Behörden und deren schikanöse Strafzahlungen für Pedalritter in Zaum halten", so der ARBÖ. (APA)