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Wien - Die raschestmögliche Reparatur jener Teile der Pensionsreform, die voraussichtlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) am Dienstag nach dem Ministerrat angekündigt. Einen Zeitplan wollte er noch nicht nennen, da er der Entscheidung der Höchstrichter nicht vorgreifen wolle. Allerdings werde die Aufhebung "auf Formalgründe zurückgeführt, die mit der Regierung nichts zu tun haben", so Schüssel. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) wollte das von FP-Klubobmann Peter Westenthaler kritisierte Vorgehen des VfGH vorerst nicht beurteilen. Schüssel forderte die Parlamentsdirektion auf, die in der parlamentarischen Arbeit vorgenommenen Änderungen an Gesetzesvorschlägen der Regierung "deutlich sichtbar" an das Bundeskanzleramt weiterzugeben. Dies sei ein "alter Wunsch", der für die Veröffentlichung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt zuständigen Beamten: "Die Parlamentsdirektion soll in Hinkunft das, was beschlossen ist, den Redakteueren so weitergeben, dass man jederzeit sieht: was ist in der zweiten Lesung geändert worden", regte Schüssel an. Formalfehler gelte es jedenfalls so rasch wie möglich zu beseitigen, meinte Schüssel. Auf einen konkreten "Fahrplan" wollte er sich aber nicht festlegen, weil "niemand von usn das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kennt". Vor weiteren Maßnahmen müsse man das Urteil der Höchstrichter eingehend studieren: "Das gehört zur Sorgfalt dazu". Zur Pensionsreform zeigte sich der Kanzler auch inhaltlich optimistisch. Aus seiner Sicht befinde man sich etwa beim Vertrauensschutz auf "gut abgesicherten Terrain". (APA)