Der aktuelle "Marktwert" der eigenen Person hängt von der Branche, den Aufgaben, der hierarchischen Funktion, dem Lebensalter und der beruflichen Qualifikation ab. Entscheidend sind außerdem die Unternehmensgröße, der Standort sowie die Ertragslage und die Ertragsperspektiven des Unternehmens und auch der gesamten Branche, für die man tätig ist. Zur Berechnung einer fixen Summe benötigt man sein eigenes Gehalt und vergleicht es mit Durchschnittsgehältern ähnlicher Positionen im eigenen Unternehmen und innerhalb der Branche. Für alle Leistungen und Qualifikationen, die über die Normal-Anforderungen an einen Job hinausgehen, lässt sich diese Summe dann erhöhen. Strebt man einen Wechsel in eine besser bezahlte Branche an, wird der Betrag noch größer. Tipps Der eine oder andere Karrierist benutzt Bewerbungen auf interessante Positionen seiner Qualifikation zum Test über den eigenen Marktwert. Nach der Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erfährt er oder sie schnell, wie hoch das Gehalt für die vakante Position wäre und ob die Chancen auf den Job - abhängíg von der Qualifikation - real sind. Mit diesem Wissen in der Tasche steht der nächsten Gehaltsverhandlung nichts mehr im Wege. Gehaltsverhandlungen Bei den Verhandlungen über das zukünftige Gehalt sollte unbedingt bedacht werden, dass auch andere Aspekte der Vergütung heutzutage immer mehr an Bedeutung gewinnen - die variablen Vergütungsanteile und die betrieblichen Zusatzleistungen. Nach einer Kienbaum-Studie setzt sich das Gehalt von beispielsweise Abteilungsleitern aus einem Fixum und einem 13-prozentigen variablen Vergütungsanteil wie Prämien für Zielerreichung oder Beteiligung am Betriebsergebnis zusammen. Die Zusatzleistungen Zu verhandeln sind außerdem die betrieblichen Zusatzleistungen. Dabei kann es um so attraktive Dinge wie einen Dienstwagen gehen oder auch um sogenannte "stock options", also um Anwartschaften oder Ansprüche auf Anteile am Unternehmenskapital. Andere betriebliche Zusatzleistungen wären beispielsweise die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung oder die Beteiligung des Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen. Viele andere betriebliche Zusatzleistungen sind allerdings bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt, so dass hier keine weiteren Verhandlungen nötig bzw. möglich sind. (red)