Lücken im Lebenslauf sind keine Seltenheit. Der eine war arbeitslos, der andere krank. Für jede Auszeit gibt es eine Erklärung. Dass es hingegen nicht angenehm ist, über die privaten Gründe der Pause von der Erwerbstätigkeit mit einem Personalisten während eines Bewerbungsgesprächs zu sprechen, ist klar.Kein Ausschluss für den neuen Job Die größte Befürchtung, die bei Entdeckung der Lücken im Lebenslauf auftaucht, ist, den angestrebten Job nicht zu bekommen. "Der ideale Kandidat für eine vakante Stelle ist ein gefragter Arbeitnehmer, der sich vor Angeboten kaum retten kann, nicht einer, der über längere Zeit keinen passenden Job gefunden hat. Es ist auch einer der eine durchgehende Tätigkeit, Praxis und Lernen aus Erfahrung aufweisen kann, nicht einer, der weg vom Fester war, dem Mangel an Praxis vorgeworfen werden kann", sind die Erfahrungen der Personalverantwortlichen. Vom Gegenteil überzeugen Die einzige Möglichkeit, dass die Lücke im Lebenslauf nicht zum Stolperstein wird, ist es, sein Gegenüber zu überzeugen, dass die allgemeinen Vorurteile nicht bedeuten, dass der zukünftige Job nicht bewältigbar ist. Der Bewerber ist trotzdem hochmotiviert, arbeitet gerne, kann die fachlichen Qualifikationen aufweisen und sich so als Idealkandidat präsentieren. Vertuschen ist keine Lösung Die Lücke im Lebenslauf zu vertuschen, hat keinen Sinn. Schon beim Durchlesen des schriftlichen Lebenslaufs, der den Werdegang des Bewerbers verdeutlicht, wird auffallen, dass für einen gewissen Zeitraum die Angabe einer Beschäftigung fehlt. Im Vorstellungsgespräch, das offene Informationslücken schließen soll, wird ganz sicher die Sprache darauf kommen. Bei der Wahrheit bleiben Fragen des Arbeitgebers nach dem bisherigen beruflichen Werdegang des Bewerbers zählen zu den sog. zulässigen Fragen und sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Antwortet der Bewerber auf eine solche Frage bewusst wahrheitswidrig, so kann der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten. Krankheit Wer aus gesundheitlichen Gründen pausieren musste, kann das ruhig zugeben. Fragen nach Erkrankungen des Bewerbers sind allerdings nur beschränkt zulässig, denn sie bedeuten einen erheblichen Eingriff in seine Persönlichkeit. Zulässig wäre aber z.B. die Frage, ob eine Erkrankung vorliegt, durch die die Eignung für die vorgesehene Stelle vorübergehend oder auf Dauer eingeschränkt ist. Oder ob wegen einer anstehenden Operation oder Kur mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Oder ob eine ansteckende Krankheit vorliegt. Solche Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unzulässig sind dagegen Fragen nach einer Schwangerschaft, nach einer Aids-Infektion und nach früheren Erkrankungen. Um dem zukünftigen Chef aber völlige Klarheit zu verschaffen , könnte eine ärztliche Eignungsuntersuchung der schwarz-auf-weiß-Beweis sein, dass die Folgen der Erkrankung inzwischen völlig überwunden sind und keinerlei Einfluss auf das zukünftige Arbeiten haben werden. (red)