Spaniens Industrieminister Miguel Sebastián sagt Breitbandanbietern den Kampf an. Denn wo 20 Megabit pro Sekunde Übertragungsrate im Vertrag stehen, sind mitunter nur sechs möglich. Unternehmen müssen nun Kunden auf die reale Geschwindigkeit hinweisen. Weigern sie sich, droht eine Strafe.

Just zur Feier der millionsten verkauften ".es-Domain" kündigte Sebastián ein Maßnahmenpaket an: Anbieter müssen Kunden über die exakte Bandbreite, die sie erhalten, informieren. Mindestens 80 Prozent der versprochenen Verbindungsstärke müssen sie bieten. Angebote, die diese Schwelle nicht erreichen, werden verboten.

Rechtliche Basis

Hocherfreut zeigte sich Internautas-Präsident Victor Domingo Prieto gegenüber dem Standard : "Uns fehlte bisher die rechtliche Basis, gerichtlich gegen irreführende ADSL-Werbung und betrügerische Verträge vorzugehen." Er sieht eine Welle an Klagen auf Anbieter zurollen. "Wir wussten zwar, wofür wir zahlen, aber nicht, was wir bekommen", spricht er im Namen vieler geprellter Web-Surfer.

"Bremsfaktoren"

Mit acht Millionen ADSL-Kunden stieg die Zahl im Vorjahresvergleich um ein Fünftel. Testdaten belegen, dass nur die Zwei-Megabit-Leitungen die 80-Prozenthürde knapp meistern.

Als "Ungeheuerlichkeit" kommentierte die Telekom-Branche den Plan Sebastiáns unisono in einer Aussendung: Auch elektrische Türen, Aufzugsmotoren oder Generatoren würden das ADSL bremsen.

"Zu spät"

Von Betrug spricht auch die Konsumentenschutzorganisation Facua mit Sitz in Sevilla: Sie erachtet den Schritt zwar als "positiv", aber als "zu spät" gesetzt. Der Nationale Verband der Konsumentenschützer (UCE) fordert die Garantie auf 100-prozentige Leistung. Die Internetprovider hatten sich bisher lediglich verpflichtet, zehn Prozent der Bandbreite zu garantieren.

Man "müsse die neue Situation evaluieren" und sei "in Kontakt mit dem Ministerium", heißt es seitens der Anbieter. Im OECD-Schnitt hat Spanien die schlechteste und zweitteuerste Internetverbindung (Stand: 2007). Nur Frankreich war teurer.(Von Jan Marot aus Granada/DER STANDARD, Printausgabe vom 16.7.2008)