Innsbruck - Begonnen hatte der Rotlicht-Prozess, in den auch der Ischgler Touristiker Günther Aloys - er hat unter anderem den Inn zu Werbezwecken rot eingefärbt- verwickelt war, bereits im Juni 2006. Ebendiese lange Prozessdauer kritisierten die Anwälte. Zustandegekommen war sie - wie so oft in derartigen Prozessen - durch das Nichtauffinden von Zeugen. Das Massagestudio "Kharma" im Kellerbereich von Aloys' Design-Hotel "Madlein" sei, so die Anklage, ein Geheimbordell gewesen und etwa mit "Tantramassagen beworben" worden.Zu Prozessbeginn hatte Hotelier Günther Aloys ausgesagt, dass er "nicht die leiseste Ahnung gehabt hätte, dass da noch etwas anderes im Massagestudio ,Kharma' in seinem Hotel Madlein gelaufen" sei. Er habe mit dem Angebot von Massagen in der Nacht "etwas Mutiges, etwas Neues" machen wollen, um "wiedermal die Nase vorn zu haben". Er selber sei aber selten im "Kharma" gewesen. "Das war ein großer Fehler. Die Schuld muss ich bei mir selber suchen", meinte er. Er selbst habe keinerlei finanziellen Vorteil aus der Vermietung der Räumlichkeiten und aus den Angeboten gezogen. Die Rufschädigung sei massiv, sagte Aloys' Verteidiger. Die vier weiteren Angeklagten, die wegen Delikten wie "grenzüberschreitender Menschenhandel", "Zuhälterei" und "Betrug" vor dem Richter saßen, seien zwar "einschlägig bekannt", zumindest aber nicht "prominent". (ver/DER STANDARD, Printausgabe, 12./13. Juli 2008)