"Der Bau von Minaretten ist verboten." Dieser schlichte Satz soll in der Schweizer Bundesverfassung verankert werden, wenn es nach dem Willen von 115.000 Schweizer Bürgerinnen und Bürgern geht, die ein entsprechendes Volksbegehren unterzeichnet haben. Die Unterschriftensammler haben nun in Bern auch die Abhaltung einer Volksabstimmung über ein Bauverbot beantragt.

Für den Initiator des Volksbegehrens, den ehemaligen SVP-Abgeordneten Ulrich Schlüer, ist das Minarett "Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs, der von Glaubensfreiheit grundsätzlich nichts wissen will". Die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit werde durch ein Minarettverbot nicht eingeschränkt, argumentiert Schlüer: Auch ohne Minarett könnten sich die Gläubigen in Gebetsräumen zur gemeinsamen Glaubensausübung zusammenfinden.

Nur zwei richtige Moscheen

In der Tat gibt es für die rund 350.000 Muslime in der Schweiz bislang nur zwei richtige Moscheen mit Minaretten. Die meisten Muslime versammeln sich in Gebetsräumen in Hinterhöfen. In jüngster Zeit sorgten Gesuche für den Bau von Minaretten an verschiedenen Orten für Konflikte.

In einem ungewöhnlichen Schritt hat die Schweizer Regierung, noch vor einer Behandlung des Begehrens im Parlament, klargestellt, dass sie das Begehren ablehnt. Dieses unübliche Vorgehen dürfte damit zusammenhängen, dass bereits das Volksbegehren in der islamischen Welt auf Kritik stieß. Als nächstes muss geprüft werden, ob das Begehren völkerrechtskonform ist; nur wenn dem so ist, kann das Volk abstimmen. (Klaus Bonanomi, DER STANDARD Printausgabe, 9.7.2008)