Wien - In der Meinl-Causa drohen der Republik Österreich Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe. Anleger werfen der Finanzmarktaufsicht die Verletzung von Kontrollpflichten vor, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" (Mittwochausgabe). Der Grazer Anlegeranwalt Harald Christandl und der Wiener Anwalt Wolfgang Haslinger wollen demnach voraussichtlich im August entsprechende Klagen einbringen.

Christandl vertritt 300 Anleger der Immobilienfirma Meinl European Land (MEL). Er sieht große Erfolgschancen, mit einer Amtshaftungsklage durchdringen zu können, "zumal es die Finanzmarktaufsicht offensichtlich unterlassen hat, rechtzeitig schadensverhindernde Maßnahmen zu setzen."

Haslinger erwägt im Namen von 300 MEL-Investoren eine Klage gegen die Republik: "Man sollte eine allfällige Haftung der Finanzmarktaufsicht nicht aus den Augen verlieren. Denn die FMA hat manche Punkte keiner oder einer viel zu späten Überprüfung unterzogen", kritisiert Haslinger.

Dreistelliger Millionenbereich

Experten gehen davon aus, dass es bei MEL um Beträge im dreistelligen Millionenbereich geht, heißt es im Zeitungsbericht. Nach Ansicht von Haslinger hätte die Finanzaufsicht bei pflichtgemäßer Erfüllung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten wesentlich früher einschreiten sollen. Dem Anwalt geht es insbesondere um die "irreführende und das Risiko verharmlosende Werbung". Gemeint ist jene Werbung, in der die MEL-Zertifikate als "Sparbuchersatz" und "mündelsicher" angepriesen wurden.

Ein Sprecher der FMA weist gegenüber der Zeitung die Anschuldigungen zurück. Die Behörde habe im Zusammenhang mit den Meinl-Firmen alles penibel und sorgfältig geprüft.

Im Zuge der Meinl-Affäre zeichnet sich eine regelrechte Flut von Klagen ab, heißt es im Bericht weiter. Der Prozessfinanzierer Advofin, der schon im Juni eine Musterklage eingebracht hat, will im August die nächste Klage einbringen. Details dazu will Advofin-Chef Franz Kallinger noch nicht verraten.

Ein Meinl-Sprecher bestreitet Unregelmäßigkeiten. Die nun vorgebrachten Vorwürfe seien alt und zum Teil längst widerlegt, wie etwa durch die Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats. Dieser habe festgestellt, dass keine irreführende Werbung mit dem Begriff Mündelsicherheit vorliegt, heißt es im Zeitungsbericht weiter. (APA)