Wer bei einer Nationalratswahl kandidieren möchte, muss entweder drei Unterschriften eines Abgeordneten oder Unterstützungserklärungen von Bürgern sammeln. Je nach Bundesland sind das unterschiedlich viele (für Vorarlberg 100, für Wien 500).

Dann muss man einen Landeswahlvorschlag für jene Bundesländer einreichen, in denen man kandidiert – und zwar bis zum 37. Tag vor dem Wahltag, sprich bis etwa Mitte August. Neben den Namen und dem Geburtsdatum der Kandidaten muss derLandeswahlvorschlag die Parteibezeichnung und eine Kurzbezeichnung (max. fünf Buchstaben) beinhalten. Bis zum 20. Tag vor der Wahl hat eine Partei Zeit, einen Bundeswahlvorschlag abzugeben.

Eine bundesweite Kandidatur ist keine Bedingung, erhöht aber die Chancen erheblich, die Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Nationalrat zu schaffen. Es sei denn, man hofft auf ein Direktmandat aus einem Regionalwahlkreis – das "kostet" rund 24.000 Stimmen. (DER STANDARD, Printausgabe, 9.7.2008)