Wien - Mit der Festlegung des Wahltermins 28. September ist auch der Fahrplan bis hin zur Wahl fix. Am Dienstag wurde bei der Nationalratssitzung ein Neuwahlantrag eingebracht und danach vom Verfassungsausschuss angenommen. Am Mittwoch (9. Juli) wird dieser im Plenum abgesegnet. Tags darauf (10. Juli) legt die Regierung beim Ministerrat per Verordnung den offiziellen Wahltermin sowie den "Stichtag" fest; diese Verordnung soll ebenfalls noch am Donnerstag vom Hauptausschuss des Nationalrates bestätigt werden.

Der "Stichtag" liegt üblicherweise 61 Tage vor dem Neuwahltermin - und wird damit der 29. Juli sein. Die Verordnung, die am Donnerstag von der Regierung im Ministerrat beschlossen wird, muss neben der Bitte an den Hauptausschuss, den Termin zu bestätigen, auch das Ersuchen an den Bundespräsidenten beinhalten, denn Termin öffentlich zu machen.

Bis spätestens einen Tag vor dem "Stichtag" muss die Wahl ausgeschrieben werden - und zwar im Bundesgesetzblatt. Dies muss also bis spätestens Montag, 28. Juli erfolgen. 61 Tage nach dem "Stichtag" wird dann gewählt - am 28. September. (APA)