Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: Warren Little/Getty Images
In einer Aussendung teilte die Telekom-Control-Kommission (TKK) ihre Entscheidung über die "Deregulierung am Breitband-Vorleistungsmarkt" mit. Diese wurde im Vorfeld heftig diskutiert.

"Wettbewerbsniveau"

"Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Untersuchung des Wettbewerbsniveaus am Vorleistungsmarkt für Breitbandzugang. Auf diesem Markt bezogen alternative Anbieter (Internet Service Provider - ISP) zu regulierten Bedingungen schon bisher den für sie notwendigen Zugang zur Infrastruktur der Telekom Austria" so die Regulierer.

"Wettbewerbsindikatoren"

"In der nun abgeschlossenen Untersuchung wurde von der TKK eine Vielzahl an relevanten Wettbewerbsindikatoren genauestens untersucht. Dabei kam die TKK zum Ergebnis, dass die Telekom Austria auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt über beträchtliche Marktmacht verfügt, allerdings nur in einigen geografischen Teilbereichen des Marktes, nämlich in den ländlichen Gebieten, wo sie ihre beträchtliche Marktmacht auch tatsächlich ausspielen kann."

Wettbewerbsdruck auf Telekom Austria ist gestiegen

"Durch das in bestimmten geografischen Gegenden erreichte Wettbewerbsniveau kann die Telekom Austria auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt teilweise aus der strengen Sektorregulierung ,entlassen' werden", erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer des Fachbereiches Telekommunikation der RTR-GmbH, die Bedeutung dieser Entscheidung. "Dieser Schritt wird aber durch eine erhöhte Beobachtung des Marktes und des Verhaltens der dort Tätigen begleitet."

Keine Marktmacht

Aus rechtlichen Gründen dürfen nur bei Vorliegen von Wettbewerbsproblemen Regulierungsinstrumente auferlegt werden. Die Freigabe der Ballungsräume war notwendig, da Telekom Austria in diesen Gebieten zum Beispiel über einen Marktanteil von lediglich etwa 27 Prozent verfügt, während Telekom Austria in den ländlichen Gebieten über einen Marktanteil von 75 Prozent verfügt.

500 Verfahrensparteien

Das Verfahren wurde unter Miteinbeziehung von zeitweise über 500 Verfahrensparteien (in der Regel Mitbewerber) geführt. Durch die von diesen vorgebrachten Anregungen war es möglich, eine Reihe von konkreten Verbesserungen zu Gunsten der ISP in der Entscheidung zu berücksichtigen.

Maßnahmen

"Die TKK geht davon aus, dass Telekom Austria das bestehende Vorleistungsangebot zum Zugang zu ihrer Infrastruktur in den Ballungsräumen nicht vom Markt nehmen wird. Telekom Austria würde durch eine solche Maßnahme ihre Umsätze auf der Wholesale-Ebene verlieren, ohne sicher sein zu können, diese Verluste durch entsprechend steigende Endkundenzahlen zumindest kompensieren zu können. Außerdem hat Telekom Austria öffentlich erklärt, bestehende Wholesale-Verträge nicht zu kündigen sowie für Neubestellungen die bestehenden Angebote für ein halbes Jahr unverändert aufrecht zu erhalten."

Ausreichend Zeit

"Wettbewerber von Telekom Austria haben daher ausreichend Zeit, sich auf die neuen Verhältnisse am deregulierten Markt einzustellen", so die Aussendung weiter. "Die diesbezüglich geäußerten Bedenken von ISP-Seite scheinen aus Sicht der TKK daher nicht berechtigt."

Wettbewerbsbeobachtung wird verstärkt

Vor dem Hintergrund sich ändernder Marktverhältnisse, einer damit einhergehenden Deregulierung und Beobachtungen am Markt hat die Regulierungsbehörde den Entschluss gefasst, die Marktgeschehnisse zukünftig noch näher zu verfolgen.

Dies geschieht zum Einen durch eine Verstärkung eines systematischen und einzelfallbezogenen Monitorings der Einhaltung spezifischer Verpflichtungen. Zum Anderen wurde eine einheitliche Kontaktstelle innerhalb der RTR-GmbH eingerichtet, an die Wettbewerbsverstöße kommuniziert werden können und sollen. Dieser Kontakt lautet wettbewerbsmonitor@rtr.at.

Maßgeschneiderte Produkte

Durch die Entscheidung der RTR sei es der Telekom nun möglich, "maßgeschneiderte Produkte anzubieten", sagte ein Unternehmenssprecher. Künftig kann die Telekom in den Ballungsräumen andere Pakete auf den Markt bringen als in den ländlichen Gebieten.

Verpflichtungen

Die Deregulierung werde allerdings durch eine erhöhte Beobachtung des Marktes und des Verhaltens der dort Tätigen begleitet, erklärte Serentschy. Daher habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) der Telekom Austria in den ländlichen Gebieten umfassende Verpflichtungen auferlegt.

Zu diesen gehören etwa eine Netzzugangsverpflichtung, die Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung der Mitbewerber inklusive der Verpflichtung zur Legung eines Standardangebots. Des weiteren wurde die Telekom von der TKK zu einer getrennten Buchhaltung verpflichtet. In den Ballungsräumen, wo die TA durch mindestens zwei Mitwerber einem funktionierenden Wettbewerb ausgesetzt ist, wurde lediglich die Verpflichtung zur getrennten Buchhaltung auferlegt. Mit dieser Bestimmung soll eine Quersubventionierung vermieden werden, sagte Serentschy. Die Verpflichtung der TA zur bundesweiten Entbündelung bleibe unverändert bestehen.

In den Gebieten, die von der Deregulierung betroffen sind, liegen laut RTR 47 Prozent der heimischen Haushalte. Eine unmittelbare Auswirkung der Deregulierung für die Privatkunden sieht Serentschy aber nicht. Der RTR-Geschäftsführer sieht hingegen verstärkten Wettbewerb am Breitbandmarkt.

Keine Preissenkungen

Dass die Preise der TA in den Ballungsräumen in Zukunft billiger als in den ländlichen Gebieten werden, glaubt Serentschy nicht. Die Telekom hätte bisher auch die Möglichkeit gehabt, in dünner besiedelten Gebieten höhere Preise zu verlangen, und habe es nicht getan.

Die TKK geht auch davon aus, dass die TA das bestehende Vorleistungsangebot zum Zugang zu ihrer Infrastruktur in den Ballungsräumen nicht vom Markt nehmen werde. Dies wurde auch von der TA bestätigt. Die Telekom habe "weiterhin großes Interesse" am "Wholesale-Geschäft", bekräftige der Unternehmenssprecher.(APA/red)