Die Parteien müssen im anstehenden Nationalratswahlkampf zum ersten Mal um eine neue Wählerschicht buhlen: die 16- und 17-Jährigen. Bei der Wahlrechtsreform 2007 – einem der wenigen Projekte, das die große Koalition mit ihrer Zweidrittelmehrheit verabschiedet hat – wurde die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 beschlossen. Kandidieren darf man künftig ab 18 Jahren (früher 19).

Außerdem wird es bei den Nationalratswahlen im September erstmals die Möglichkeit zur Briefwahl geben. Um eine geheime Stimmabgabe zu garantieren, muss der Briefwähler dem Wahlzettel eine eidesstattliche Erklärung beilegen. Auch Ort und Uhrzeit müssen angegeben werden. Der Stimmzettel muss bis zum Wahlschluss ausgefüllt werden, also bevor die ersten Hochrechnungen kursieren.

Ob der dritte Teil des Wahlrechtspakets schon mit der nächsten Regierung schlagend wird, steht in den Sternen: Die Legislaturperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert. (DER STANDARD, Printausgabe, 8.7.2008)