Unternehmen
Budapester Gericht bestätigt Geldstrafe
Die gegen die OMV verhängte Strafe wegen "irreführender Information des Marktes" wurde bestätigt, die OMV habe bereits gegen das Urteil berufen
Budapest - Das Budapester Amtsgericht hat die im Herbst 2007
von der Finanzmarktaufsicht PSZAF verhängte Geldstrafe gegen die
österreichische OMV in der Höhe von 25 Mio. Forint (rund 107.000
Euro) wegen "irreführender Information des Marktes" bestätigt.
Hintergrund war die Absichtserklärung der OMV, den MOL-Aktionären
32.000 Forint (128 Euro) für ihre Aktien anzubieten. Die OMV habe
bereits gegen das Urteil berufen, berichtete die ungarische
Nachrichtenagentur MTI. Sollte das Berufungsgericht die Strafe
bestätigen, könnte die OMV diese Entscheidung vor dem Obersten
Gerichtshof bekämpfen, teilte die PSZAF mit. (APA)