Budapest - Das Budapester Amtsgericht hat die im Herbst 2007 von der Finanzmarktaufsicht PSZAF verhängte Geldstrafe gegen die österreichische OMV in der Höhe von 25 Mio. Forint (rund 107.000 Euro) wegen "irreführender Information des Marktes" bestätigt. Hintergrund war die Absichtserklärung der OMV, den MOL-Aktionären 32.000 Forint (128 Euro) für ihre Aktien anzubieten. Die OMV habe bereits gegen das Urteil berufen, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Sollte das Berufungsgericht die Strafe bestätigen, könnte die OMV diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof bekämpfen, teilte die PSZAF mit. (APA)