Spätestens am kommenden Montag wird sich entscheiden, ob die Ende Mai verhafteten zehn Tierschützer weiter in U-Haft bleiben, die eine kriminelle Organisation gebildet und mehrere Sachbeschädigungen und Buttersäure-Anschläge durchgeführt haben sollen. Für Montagvormittag ist eine Haftprüfung am Landesgericht Wiener Neustadt anberaumt. Sollte jedoch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) vorher die Haftbeschwerden der Aktivisten als unbegründet zurückweisen, wäre die Haftverhandlung hinfällig und die weitere Anhaltung würde sich automatisch verlängern.

Die Tierschützer hatten sich gegen ihre Inhaftierung beschwert, da es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Der Vizepräsident des Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen, Alexander Willer, die Vorsitzende der Jungen Generation in der SPÖ Wien, Astrid Rompolt, und Katrin Fartacek von der Grün Alternativen Jugend Wien forderten am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz die sofortige Freilassung der neun Männer und einer Frau: Man habe gegen diese im Nachhinein einen Tatverdacht "konstruiert", um die jahrelange Ermittlungsdauer und den damit verbundenen Kostenaufwand zu legitimieren.

Entscheidung "in Kürze"

Wie OLG-Sprecher Raimund Wurzer Freitagmittag erklärte, sei mit Entscheidung über die Haftfrage "in Kürze" zu rechnen. Es sei denkbar, dass diese noch vor dem Haftprüfungstermin fallen wird und dieser damit entfällt.

Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatten nach langwierigen Ermittlungen der Sonderkommission (Soko) Tierschützer Ende Mai für zehn Aktivisten die Handschellen geklickt. Von 2000 bis April 2008 sollen sie Anschläge durchgeführt haben, die sich vornehmlich gegen Textil-Handelsketten richteten. Der von den Ermittlern bezifferte Schaden: Mehr als 600.000 Euro.

Kritik an Polizei und Justiz

Unterdessen übten der Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen und die Wiener Jugendvertreter der SPÖ und der Grünen heftige Kritik an Polizei und Justiz. Die inhaftierten Aktivisten wären "unverhältnismäßig" behandelt worden, es gebe keinen Beweis für ihre Verwicklung in die ihnen vorgeworfenen strafbaren Handlungen. "Alles, was man bei den Hausdurchsuchungen gefunden hat, waren Gummihandschuhe, Sägen und Spraydosen. Wenn das für einen Tatverdacht ausreicht, würden dafür drei Viertel der Österreicher infrage kommen", sagte Willer.

Im gegenständlichen Fall würden unliebsame Aktivisten "mundtot gemacht", konstatierte er. Willer ortete die Gefahr, dass mit dem Paragrafen 278a Strafgesetzbuch, der die Teilnahme an einer kriminellen Organisation unter Strafe stellt, NGO's zukünftig "pauschal kriminalisiert werden können". (APA)