Zu 20 Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Freitag ein 77-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden. Der Türke soll am 10. Oktober 2007 in Wimpassing (Bezirk Neunkirchen) einen 58-Jährigen erschossen haben. Nach der Tat hatte der Pensionist dem Landsmann mit einem Messer den Penis abgetrennt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den 77-Jährigen des Mordes und der Störung der Totenruhe einstimmig schuldig. Der Türke stritt die Tat schon am ersten Verhandlungstag am 23. April nicht ab und zeigte auch am Freitag keine Reue. Zu beurteilen galt es für die Laienrichter zudem, ob der Pensionist zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig war. Dies wurde von sämtlichen Geschworenen verneint.

Der 77-Jährige stritt die Tat nicht ab und zeigte keine Reue. Er habe den 58-Jährigen "nicht umsonst umgebracht", er habe seine Ehre wiederherstellen müssen.

Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Türke habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau, wurde zum Motiv erläutert. Opfer und Angeklagter waren Arbeitskollegen. Den 58-Jährigen zu töten, habe der Beschuldigte damals schon in Erwägung gezogen. Der 77-Jährige habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt.

Eine Gutachterin hatte bei dem Angeklagten eine psycho-diagnostische Untersuchung durchgeführt. Die Sachverständige sagte am Freitag, dass der 77-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Es liege bei dem Türken aber eine "seelische Abartigkeit höheren Grades" vor. Dass der Angeklagte nicht in der Lage sei, emotionale Konflikte entsprechend zu verarbeiten, hätte dazu geführt, dass er sich vor 20 Jahren in der "fixen Idee" verrannt hätte, seinen Nebenbuhler umzubringen, so die Gutachterin. (APA)