Die Geschworenen sprachen den 77-Jährigen des Mordes und der Störung der Totenruhe einstimmig schuldig. Der Türke stritt die Tat schon am ersten Verhandlungstag am 23. April nicht ab und zeigte auch am Freitag keine Reue. Zu beurteilen galt es für die Laienrichter zudem, ob der Pensionist zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig war. Dies wurde von sämtlichen Geschworenen verneint.
Der 77-Jährige stritt die Tat nicht ab und zeigte keine Reue. Er habe den 58-Jährigen "nicht umsonst umgebracht", er habe seine Ehre wiederherstellen müssen.
Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Türke habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau, wurde zum Motiv erläutert. Opfer und Angeklagter waren Arbeitskollegen. Den 58-Jährigen zu töten, habe der Beschuldigte damals schon in Erwägung gezogen. Der 77-Jährige habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt.