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Mango: Laut AK-Test mit Chemikalien garniert

Foto: APA/EPA/Manjunath Kiran
Wien - Trauben, Granatäpfel oder Chili - sie alle haben eines gemeinsam: Spuren von Schädlingsgift. Insgesamt 21 Pestizide in noch erlaubten Mengen fand die AK bei fast jeder zweiten untersuchten Import-Frucht. Bei einem Produkt wurde der erlaubte Höchstwert überschritten. Das zeigt ein AK Stichproben-Test bei 20 Stück Obst und Gemüse aus Fernost oder Übersee. Die AK fordert mehr Sicherheit für Konsumenten.

Früchte aus Übersee

Die AK hat 20 Produkte in Wien eingekauft, beispielsweise Trauben, Kiwis, Mangos, Bananen, Äpfel, Granatäpfel, Papayas, Honigmelonen, Zwiebeln, Knoblauch, Chili und auf Pestizidrückstände - insgesamt 500 Einzelwirkstoff-Rückstände - untersuchen lassen. Das Obst und Gemüse stammte aus Indien, Vietnam, Thailand, China, Brasilien, Neuseeland, Australien, Ägypten und von der Elfenbeinküste.

Schädlingsbekämpfungsmittel

Bei acht von 20 Produkten (40 Prozent) wurden insgesamt 21 Schädlingsbekämpfungsmittel in noch erlaubten Mengen festgestellt. Davon wurde bei vier Produkten jeweils ein Schädlingsbekämpfungsmittel nachgewiesen: Trauben aus Indien, Äpfel aus Neuseeland, Papayas von der Elfenbeinküste und Okra aus Indien. Bei den restlichen vier Früchten wurden mehrere Chemikalien nachgewiesen: jeweils zwei Pestizide bei Granatäpfel aus Indien und Pomelos aus Vietnam, einmal fünf Pestizide bei Trauben aus Indien, einmal gleich acht Pestizide bei Chili aus Thailand. Dabei betrug die Summe der Pestizide auf den einzelnen Produkten 110 bis 368 Prozent der jeweiligen Pestizid-Grenzwerte. Bei Chili wurde bei einem der Pestizide der erlaubte Grenzwert überschritten.

AK fordert verstärkte Kontrollen

"Das ist zwar nicht gesundheitsgefährdend", sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl, "aber Konsumenten erwarten trotz allem eine möglichst niedrige Belastung." Daher fordert die AK in einer Aussendung weiterhin verstärkte Kontrollen und regelmäßige Nachkontrollen über einem bestimmten Zeitraum bei festgestellten Mängeln und einen Summen-Grenzwert für Pestizide. Falls mehrere Pestizidrückstände auf einem Produkt enthalten sind, sollte künftig der Prozentanteil der einzelnen Pestizide - bezogen auf den jeweiligen Grenzwert - trotzdem in Summe nicht mehr als 100 Prozent betragen dürfen. Untersuchungsergebnisse und Wiederholungstäter sollen außerdem veröffentlicht werden, die Ergebnisse aller amtlichen Untersuchungen rasch bekannt gemacht werden. Gibt es bei Nachkontrollen weitere Missstände, sollen Produkt, Erzeuger und Verkäuferbetrieb genannt werden. (red)