Wien - Die vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Novelle der Immobilienmaklerverordnung stößt nach der Arbeiterkammer auch der SPÖ sauer auf. Die Novelle sehe zwar vor, dass die Provisionsobergrenzen teilweise von derzeit maximal drei auf maximal zwei Monatsmieten gesenkt werden sollen, die Verbesserungen sollen aber nach den vorliegenden Plänen nur für die Vermittlung von Wohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, gelten, so die Kritik.

"Damit kämen die Verbesserungen nur Mieter eines verhältnismäßig kleinen Wohnungssegments - im Wesentlichen Altbauwohnungen in vor 1945 errichteten, mehrgeschoßigen Wohnhäusern - zugute", betonte Sozial- und Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (SPÖ) am Donnerstag. Der Entwurf stehe damit nicht im Einklang mit den koalitionären Vereinbarungen und werde klar abgelehnt.

Buchinger spricht sich für eine einheitliche Senkung der Provisionsobergrenzen für alle unbefristeten Mietverträge von derzeit drei auf zwei Monatsmietzinse, beziehungsweise im Fall von Befristungen von zwei auf einen Monatsmietzins, aus.

"Bartenstein verhindert Entlastung"

"Es ist beachtlich, wie ÖVP-Wirtschaftsminister Bartenstein die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenorganisationen im Begutachtungsverfahren sowie die Anliegen der Bevölkerung ignoriert", wunderte sich auch SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher. Gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zeigte sich Becher "entsetzt über die bewusste Missachtung des Regierungsabkommens durch die ÖVP. Der Koalitionspartner und insbesondere Minister Bartenstein legen das Regierungsabkommen in diesem Bereich besonders restriktiv aus und schützen die Makler-Lobby. Eine finanzielle Entlastung der Mieter ist mit Bartenstein offenbar nicht zu machen."

AK: Vermieter und Verkäufer sollen zahlen

Die Arbeiterkammer kritisiert, dass sich durch den vorgelegten Entwurf an der hierzulande europaweit höchsten Belastung der Wohnungssuchenden nichts ändern würde.

"So wie in vielen anderen europäischen Ländern soll nur vom Vermieter oder Verkäufer eine Maklerprovision verlangt werden können, etwa wie in Belgien, Norwegen, Irland oder in den Niederlanden. Denn Vermieter und Verkäufer sind die eigentlichen Auftraggeber, zahlen derzeit aber in der Regel keine Maklerprovision", fordert die AK eine Systemumstellung.

Die Makler hielten sich stattdessen bei Mietern und Wohnungs-Käufern schadlos, "obwohl sie schon derzeit auch von den Vermietern und Verkäufern Provisionen verlangen könnten". (APA/red)