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Der Bund muss die Milliarde Euro sofort an die Deutsche Post zurückzahlen.

Foto: AP/Sohn
Luxemburg/Bonn - Nach einem Urteil der Luxemburger EU-Richter kann die Deutsche Post vom Bund rund 1 Milliarde Euro zurückfordern. Das EU-Gericht Erster Instanz kippte am Dienstag eine sechs Jahre alte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Deutsche Post 572 Mio. Euro unerlaubte Beihilfen an den Bund zurückzahlen muss. Inklusive Zinsen macht der Betrag nach ergänzenden Angaben inzwischen über eine Milliarde Euro aus. (Rechtssache: T-266/02).

Der Bund muss die Milliarde Euro sofort an die Deutsche Post zurückzahlen, sagte eine Sprecherin. Das Geld soll voraussichtlich den Aktionären zugutekommen. Die Rückzahlung sei unabhängig von einer möglichen Berufung in dem Beihilfestreit. Die vor Gericht jetzt unterlegene EU-Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Nach dem Urteil müsse das Geld vom Bund aber erst einmal "sofort" und "automatisch" kommen, erläuterte die Post-Sprecherin. Die Rückzahlung kommt unter dem Strich etwa einem Netto-Jahresgewinn des Konzerns (2007: 1,39 Mrd. Euro) gleich.

Die EU-Kommission habe im Jahr 2002 der Post zu Unrecht auferlegt, Beihilfen an die Bundesregierung zurückzuzahlen, entschied das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg am Dienstag.

Die Europäische Kommission hatte die Post 2002 verpflichtet, staatliche Beihilfen für den Brief-Universaldienst an die Regierung zurückzuzahlen. Umstritten waren Ausgleichszahlungen des ehemaligen Post-Unternehmens Telekom für frühere Verluste und für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Die EU-Kommission hatte der Post nach Beschwerden von Konkurrenten vorgeworfen, mit den Mitteln ihren Paketdienst subventioniert und damit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Beihilfen zur Finanzierung von Dienstleistungen im Allgemeininteresse dürften nicht für andere Geschäftszweige genutzt werden, in denen es private Konkurrenz gibt.

Die Vorgeschichte

Die Kommission verhängte eine empfindliche Strafzahlung gegen den Konzern, die die Deutsche Post auf Druck der Kommission Anfang 2003 an den Bund überweisen musste. Bis dahin summierte sich die Rückzahlung plus Zinsen auf rund 900 Mio. Euro. Die Post hatte gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbsaufsicht geklagt.

Das Gericht erklärte nun, die Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Transferzahlungen an die Paketdienst-Sparte der Post dieser einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft habe. Vielmehr seien die Gesamtverluste der Post so hoch gewesen, dass die Zahlungen nicht ausreichten, um die Kosten im Paketdienst zu decken.

Das Geld der Post floss 2003 in den Bundeshaushalt. Die Rückzahlung muss dem Finanzministerium zufolge jetzt als überplanmäßige Ausgabe aus dem laufenden Haushalt bestritten werden. Die Anteilseigner der Post können auf eine Sonderdividende oder einen Aktien-Rückkauf hoffen. "Abhängig von der Klärung weiterer Fragen rund um das Cash-Management des Unternehmens", erklärte die Post am Dienstag in Anspielung auf die laufenden Verhandlungen um den Verkauf der Postbank, "sollen die Mittel vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre vorgesehen werden". (APA/dpa/Reuters)