Telemedial verliert TV-Lizenz: Senat bestätigt Behörde
Hornauer kann nun binnen sechs Wochen beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen
Redaktion
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Der Bundeskommunikationssenat hat die Berufung des deutschen Heiler-Senders Telemedial abgelehnt. Die Medienbehörde hatte entschieden, dass das Programm nicht ausreichend in Österreich hergestellt werde, um eine heimische Satellitenlizenz zu rechtfertigen. Der Senat bestätigte das nun nach STANDARD-Infos als zweite Instanz.
Der deutsche Betreiber Thomas G. Hornauer definiert sein TV-Angebot als "virtuelles Teleshopping". Über den Kanal langten bei der österreichischen Medienbehörde KommAustria hunderte Beschwerden ein. Die KommAustria entschied wie berichtet Anfang Juni, dass die Lizenz mangels Programmtätigkeit in Österreich erlischt.
Hornauer hat nun die Möglichkeit, binnen sechs Wochen beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskommunikationssenates einzulegen. Er kündigte zuletzt on air an, notfalls auch nur über Internet weiterzusenden. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 1.7.2008)
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