Am Dienstag geht das Verbotsverfahren gegen die türkische Regierungspartei AKP in die entscheidende Phase. Nach zwei Monaten erregter öffentlicher Debatte wird nun zunächst Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya dem Gericht darlegen, warum die AKP angeblich verfassungsfeindlich ist und verboten gehört, zwei Tage später, am Donnerstag erhält dann die AKP die Gelegenheit, in mündlicher Verhandlung ihre Verteidigung vorzutragen. Danach kann alles ganz schnell gehen. Einer der elf Richter wird als Berichterstatter alle Erkenntnisse des Verfahrens zusammenfassen und seinen Kollegen eine nicht bindende Empfehlung vorlegen. Danach kommt die letzte Beratungsphase. Das Urteil wird noch vor der Sommerpause, also Ende Juli oder Anfang August erwartet. Viele Kommentatoren gehen davon aus, dass die Partei sanktioniert werden wird, dennoch sind unterschiedliche Varianten denkbar. Yalcinkaya fordert in seinem Antrag sowohl das Verbot der AKP wie auch ein fünf Jahre andauerndes Politikverbot für 70 führende Parteikader, einschließlich Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül. Sollte sich das Gericht der Staatsanwaltschaft anschließen, könnte sich die AKP unter anderem Namen neu gründen und alle Mandatsträger, die von dem Politikverbot nicht betroffen sind, treten in die neue Partei ein. Wenn aber mehr als 25 Parlamentarier von dem Politikverbot betroffen sind, muss es vorgezogene Neuwahlen geben.

Ein Politikverbot für Erdogan bedeutet, dass er fünf Jahre lang nicht mehr einer Partei angehören darf, vor allem nicht als Parteiführer. Er könnte aber als Unabhängiger bei vorgezogenen Neuwahlen wieder kandidieren und sogar zum Premier gewählt werden. Die neue AKP müsste sich allerdings einen neuen Parteivorsitzenden suchen. Das Ganze dürfte die Türkei bis Mitte nächsten Jahres in Atem halten, es würde die Fronten zwischen dem religiösen und laizistischem Lager erneut verhärten, würde aber nicht unbedingt zu einer Machtverschiebung führen, da die Demoskopen alle davon ausgehen, dass auch eine neue AKP wieder eine Mehrheit im Parlament bekommen würde.

Deshalb ist durchaus denkbar, dass das Gericht es bei einem Warnschuss belässt, die AKP mit einer Geldbuße belegt und nur gegen einige Kader ein Politikverbot ausspricht. Dafür spricht auch, dass ein komplettes Parteiverbot nicht nur innenpolitische Turbulenzen, sondern auch außenpolitische Konsequenzen nach sich ziehen würde. Sowohl die EU wie die USA haben bereits gewarnt, die EU würde den Beitrittsprozess wahrscheinlich aussetzen. Ein Abbruch des Beitrittsprozesses hätte wohl auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, weil ausländische Investoren sich zurückziehen würden. (Jürgen Gottschlich aus Istanbul/ DER STANDARD Printausgabe, 30.6.2008)