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Der Vorstandsvorsitzende der AUA Alfred Ötsch und Aufsichtsratspraesident Peter Michaelis

Foto: AP/Punz
Wien – Die Beschlüsse der AUA-Hauptversammlung (HV) vom 7. Mai könnten im Herbst im Zuge einer außerordentlichen HV widerrufen werden. Bei der HV wurde im wesentlichen eine Kapitalerhöhung beschlossen, die den Einstieg von Scheich Al Jaber ermöglichen sollte. Christian Nowotny, Vorstand des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU-Wien und Berater der AUA bei der HV, sagte zum Standard es "wäre denkbar, dass man das macht". Denn mittlerweile ist der Scheich Geschichte und der Eigentümer hat eine andere Strategie. Für die AUA und ihre Organe, Vorstand und Aufsichtsrat, dürfte die Causa noch sehr unangenehm werden. Die Anwälte Kurt Berger und Meinhard Nowak haben, wie brichtet, die HV-Beschlüsse beim Handelsgericht angefochten. Nowak hat darüber hinaus bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige eingebracht, die nun der Wirtschaftsgruppe übermittelt wurde. Zuständiger Staatsanwalt ist Volkert Sackmann, der entscheiden muss, ob er sich der Sache annimmt. Der Vorwurf lautet auf Verdacht auf Weitergabe von Insider-Informationen sowie die Bevorzugung einzelner Aktionäre sowie des Verstoßes gegen den §255-Aktiengesetz – unrichtige Weitergabe, Verschleierung oder Verschweigung von unternehmensrelevanten Ereignissen in der HV.

Verdacht auf Marktmanipulation

Berger hat mittlerweile auch bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Eingabe wegen des Verdachtes auf Marktmanipulation gemacht. Inhalt: Der Ausgabekurs der Kapitalerhöhung lag bei 7,10 Euro, die Kleinaktionäre erhielten einen Rabatt und sollten um 4,89 Euro zeichnen. Doch der Kurs rutschte bereits vor der HV auf bis zu 3,45 Euro und stieg nach der HV wieder auf rund 4,45 Euro. Da wohl kein Streubesitzaktionär bereit ist, neue Aktien um 4,89 Euro zu zeichnen, wenn er diese Aktien billiger über die Börse bekommt, "ist es nicht auszuschließen, dass sich die signifikante Kurssteigerung auf Marktmanipulationen aus dem Umfeld der an der Kapitalerhöhung interessierten Personen und Gesellschaften zurückführen ließe, um durch rasche Kurssteigerungen über den Wert von 4,89 Euro eine Zeichnung der Kapitalerhöhung doch noch für Streubesitzaktionäre interessant zu machen". Zudem soll die FMA prüfen, ob die AUA ihre Ad-hoc-Meldepflichten eingehalten hat. (Claudia Ruff, Der STANDARD, Print-Ausgabe, 13.6.2008)