Guantánamo Bay - Der mutmaßliche Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie zwei weitere Mitangeklagte dürfen sich bei einem Prozess im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba selbst verteidigen. Zugleich sagte der 44-jährige Hauptangeklagte Khalid Sheikh Mohammed zum Abschluss des ersten Prozesstages des US-Sondermilitärgerichts am Donnerstag (Ortszeit) zu, mit dafür zu sorgen, dass keine sicherheitsrelevanten Geheiminformationen an die Öffentlichkeit gelangen. "Eine bizarre Wendung", kommentierte ein Prozessbeobachter der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.

Keine Amerikaner als Anwälte

Neben dem Hauptangeklagten Scheich Mohammed verlangte auch der Mitangeklagte Ramzi Binalshibh von dem Gericht die Todesstrafe, um als "Märtyrer" zu sterben. Binalshibh soll als Mitglied der "Hamburger Zelle" mit einem der späteren Attentäter des 11. September konspiriert haben. "Ich warte schon seit langem darauf, zum Märtyrer zu werden", sagte der Hauptangeklagte. Er könne "aus religiösen Gründen" keine Amerikaner als Anwälte akzeptieren. Das Gerichte hatte ihm und seinen vier Mitangeklagten zunächst Militäranwälte zur Seite gestellt. Neben Scheich Mohammed und Binalshibh sind drei weitere mutmaßliche Mitverschwörer angeklagt, denen ebenfalls die Todesstrafe droht.

Teilöffentlich

Scheich Mohammed sagte, er werde das Gericht im Voraus darauf hinweisen, wenn er während des Prozesses über Geheiminformationen, die Sicherheit der USA betreffen, sprechen wolle. Das Militärgericht kann in einem solchen Fall die Medien vom Prozess ausschließen sowie die Video-Übertragung in einen Presseraum unterbrechen. Es ist einer der besonderen Bedingungen des Sondergerichts, dass nicht alle Aussagen und Beweise öffentlich verhandelt werden müssen.

Bei den drei anderen Angeklagten handelt es sich den Angaben zufolge um die Guantánamo-Häftlinge Ali Abdel Asis Ali, Mustafa Ahmed al-Hausawi und Walid bin Attash. Ihnen werde unter anderem Unterstützung und Ausbildung der Attentäter vorgehalten. Neben Scheich Mohammed und Ramzi Binalshibh darf sich auch Walid bin Attash selbst verteidigen. Den beiden anderen Angeklagten wurde das Recht auf eigene Verteidigung zunächst verweigert. Zur Begründung meinte das Gericht, Mustafa Ahmed al-Hausawi sei sich nicht bewusst, wie schwerwiegend die Vorwurfe gegen ihn seien. (APA/dpa)