Keine Amerikaner als Anwälte
Neben dem Hauptangeklagten Scheich Mohammed verlangte auch der Mitangeklagte Ramzi Binalshibh von dem Gericht die Todesstrafe, um als "Märtyrer" zu sterben. Binalshibh soll als Mitglied der "Hamburger Zelle" mit einem der späteren Attentäter des 11. September konspiriert haben. "Ich warte schon seit langem darauf, zum Märtyrer zu werden", sagte der Hauptangeklagte. Er könne "aus religiösen Gründen" keine Amerikaner als Anwälte akzeptieren. Das Gerichte hatte ihm und seinen vier Mitangeklagten zunächst Militäranwälte zur Seite gestellt. Neben Scheich Mohammed und Binalshibh sind drei weitere mutmaßliche Mitverschwörer angeklagt, denen ebenfalls die Todesstrafe droht.
Teilöffentlich
Scheich Mohammed sagte, er werde das Gericht im Voraus darauf hinweisen, wenn er während des Prozesses über Geheiminformationen, die Sicherheit der USA betreffen, sprechen wolle. Das Militärgericht kann in einem solchen Fall die Medien vom Prozess ausschließen sowie die Video-Übertragung in einen Presseraum unterbrechen. Es ist einer der besonderen Bedingungen des Sondergerichts, dass nicht alle Aussagen und Beweise öffentlich verhandelt werden müssen.