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Ablenkung vom Thema: Die Abgeordneten freuen sich schon auf die EM.

Foto: AP/Ronald Zak
Wien - Weil SPÖ und ÖVP praktisch im letzten Moment noch Änderungen durchbringen wollten, ist der für Donnerstag geplante Beschluss des neuen Ökostromgesetzes im Nationalrat gescheitert. Die Opposition stieg angesichts eines erst zu Sitzungsbeginn eingebrachten rot-schwarzen Antrages auf die Barrikaden und drohte, den Abstimmungsprozess auf bis zu 13 Stunden in die Länge zu ziehen.

Daraufhin wurde das Thema von der Tagesordnung genommen. Über das Gesetz wird nun inklusive Abänderungsantrag im Ausschuss diskutiert und voraussichtlich erst im Juli abgestimmt.

Der Nachtrag habe auf acht Seiten 39 Punkte mit unzähligen Querverweisen beinhaltet, erklärte die Energiesprecherin der Grünen, Gabriele Moser, dem STANDARD. "Das wären völlig undurchschaubare gesetzliche Änderungen gewesen. Das wäre parlamentarisch höchst fragwürdig gewesen."

Nachreichung

Die Grünen brachten aufgrund der "Nachreichung" am Donnerstag einen Misstrauensantrag gegen den zuständigen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein ein. Ihnen ist das Plus bei den Fördermitteln zu wenig, sie sprechen von "Gartenzwergniveau".

Abgestimmt wurde am Donnerstag allerdings weder das Ökostromgesetz, noch der Grüne Misstrauensantrag. Grund ist ein von ÖVP-Energiesprecher Karlheinz Kopf zu Beginn der Debatte eingebrachter achtseitiger Abänderungsantrag. Obwohl Kopf versicherte, dass die 39 Änderungswünsche nur harmlose redaktionelle Änderungen und eine weitere Begünstigung sozial Schwacher enthalten, stiegen Grüne, FPÖ und BZÖ auf die Barrikaden und forderten angesichts der teils komplexen Querverweise eine Behandlung des Antrags im Wirtschaftsausschuss.

Andernfalls drohte Grünen-Klubchef Alexander Van der Bellen damit, namentliche Abstimmungen über jeden der 39 Punkte durchführen zu lassen, was zu einer Marathonsitzung geführt hätte: Allein die Abstimmung über den Abänderungsantrag hätte dann etwa 13 Stunden gedauert, wird geschätzt. "Es ist geschäftsordnungskonform, aber eine politische Provokation", sagte Van der Bellen.

Redaktionelle Anpassung

Kopf gestand im Gespräch mit der APA ein, dass man den Abänderungsantrag eigentlich schon früher an die Opposition hätte übermitteln können, weil er im Wesentlichen bereits am Mittwoch fertig war. Das sei ein Fehler gewesen. Allerdings enthalte der Antrag großteils nur redaktionelle Anpassungen. Inhaltlich werde nur geregelt, dass der Bezieherkreis für die soziale Abfederung der Ökostrom-Förderung ausgeweitet wird und dass das Gesetz nach Genehmigung der Förderung durch die EU-Kommission in Kraft tritt.

FP-Chef Heinz-Christian Strache und BZÖ-Obmann Peter Westenthaler schlossen sich dieser "Notwehrmaßnahme" an. Daraufhin lenkten auch SPÖ und ÖVP ein und stimmten dem Rückverweis des Gesetzes in den Wirtschaftsausschuss zu. SP-Klubchef Cap betonte, man habe der Opposition ein "Parlament Neu" zugesagt und das bedeute, dass sie auch bei Initiativ- und Abänderungsanträgen einbezogen werde.

Umstrittener Inhalt

Der nächste reguläre Wirtschaftsausschuss steht am 19. Juni am Programm. Damit verzögert sich der Beschluss des neuen Ökostromgesetzes (es soll ab 2009 gelten) bis in den Juli. Es wird nun beim "Parlamentskehraus" vor der Sommerpause beschlossen.

Inhaltlich ist das Ökostromgesetz ohnehin umstritten: Es sieht die Aufstockung der jährlichen Förderung neuer Ökostromanlagen von 17 auf 21 Mio. Euro vor. Bezahlt wird das von den Haushalten, Wirtschaft und Industrie über einen Zuschlag zur Stromrechnung. Gefördert werden etwa Solar-, Wind- und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung aus der Ablauge der Papierindustrie. Die Zusatzkosten für den durchschnittlichen Haushalt steigen durch die Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro pro Jahr.

Sozial Schwachen mit Einkommen bis 747 Euro wird laut Entwurf die "Zählpunktepauschale" (eine Art Grundgebühr) erlassen, womit sie 15 Euro jährlich weniger zahlen. Insgesamt will die Regierung durch die Novelle den Ökostrom-Anteil bis 2015 auf 15 Prozent verdoppeln. Die Opposition bezweifelt, dass das Ökostromgesetz dazu ausreicht. (APA, ruz/DER STANDARD, Printausgabe, 6.6.2008)