"Da die slowakische Regierung nicht auf die Untersuchung reagiert hat, blieb der Kommission keine andere Wahl als den Schluss zu ziehen, dass ihre ursprünglichen Zweifel berechtigt waren", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Weder die slowakischen Behörden noch andere Beteiligte hätten auf die von der Kommission seit Dezember 2007 eingeleitete Prüfung reagiert. Da die Beihilfe noch nicht gewährt worden sei, müsse die EU-Kommission auch nicht ihre Rückforderung anordnen, erklärte die EU-Behörde.
Unternehmen
Gestrichene Steuerbefreiung für Asamer-Tochter
Die EU-Kommission hat eine Steuerbefreiung von fast drei Millionen Euro für das Kies und Stein verarbeitende Unternehmen Alas Slovakia untersagt
Brüssel - Die EU-Kommission hat eine Steuerbefreiung von
fast 3 Mio. Euro für das Kies und Stein verarbeitende Unternehmen
Alas Slovakia untersagt. Alas Slovakia ist eine Tochter der oberösterreichischen
Asamer Holding AG. Die EU-Behörde erklärte am Mittwoch in
Brüssel, die als Beihilfe zur regionalen Entwicklung in der Slowakei
gedachte Unterstützung würde nicht die Wettbewerbsverzerrung
rechtfertigen, die zu Gunsten des Großunternehmens entstehen würde.
Nach den Leitlinien der EU-Kommission sind in bestimmten
benachteiligten Regionen staatliche Beihilfen für einzelne Projekte
erlaubt, wenn sie zu einer Steigerung der Investitionen oder zur
Schaffung von Arbeitsplätzen führen. Im Fall von Alas Slovakia sei es
aber unwahrscheinlich, dass die Beihilfe zu vermehrten Investitionen
geführt hätte, da das Unternehmen über Langzeitlizenzen verfüge und
Investitionen auch ohne die Steuerbefreiung stattgefunden hätten,
stellte die EU-Kommission fest. Darüber hinaus bezweifelt die
Kommission, "dass die äußerst begrenzte Anzahl neu geschaffener
Arbeitsplätze einen Beihilfebetrag rechtfertigt, der sich auf rund
sieben Jahreslöhne pro eingestellten Arbeitnehmer beläuft". (APA)