Brüssel - Die EU-Kommission hat eine Steuerbefreiung von fast 3 Mio. Euro für das Kies und Stein verarbeitende Unternehmen Alas Slovakia untersagt. Alas Slovakia ist eine Tochter der oberösterreichischen Asamer Holding AG. Die EU-Behörde erklärte am Mittwoch in Brüssel, die als Beihilfe zur regionalen Entwicklung in der Slowakei gedachte Unterstützung würde nicht die Wettbewerbsverzerrung rechtfertigen, die zu Gunsten des Großunternehmens entstehen würde.

"Da die slowakische Regierung nicht auf die Untersuchung reagiert hat, blieb der Kommission keine andere Wahl als den Schluss zu ziehen, dass ihre ursprünglichen Zweifel berechtigt waren", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Weder die slowakischen Behörden noch andere Beteiligte hätten auf die von der Kommission seit Dezember 2007 eingeleitete Prüfung reagiert. Da die Beihilfe noch nicht gewährt worden sei, müsse die EU-Kommission auch nicht ihre Rückforderung anordnen, erklärte die EU-Behörde.

Nach den Leitlinien der EU-Kommission sind in bestimmten benachteiligten Regionen staatliche Beihilfen für einzelne Projekte erlaubt, wenn sie zu einer Steigerung der Investitionen oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen. Im Fall von Alas Slovakia sei es aber unwahrscheinlich, dass die Beihilfe zu vermehrten Investitionen geführt hätte, da das Unternehmen über Langzeitlizenzen verfüge und Investitionen auch ohne die Steuerbefreiung stattgefunden hätten, stellte die EU-Kommission fest. Darüber hinaus bezweifelt die Kommission, "dass die äußerst begrenzte Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze einen Beihilfebetrag rechtfertigt, der sich auf rund sieben Jahreslöhne pro eingestellten Arbeitnehmer beläuft". (APA)