Österreich hat spezielle Bestimmungen für Pauschalreisen eingeführt: Reisende haben demnach das Recht, eine Pauschalreise unter bestimmten Voraussetzungen weiterzuschenken oder zu verkaufen. Dieses wenig bekannte Recht ist Teil des Konsumentenschutzgesetzes.
In der Praxis können sich mit der Übertragung Probleme ergeben, verschiedene Punkte, etwa bis zu welchem Zeitpunkt die Übertragung möglich ist, sind ungeklärt. In Österreich ist dieses Möglichkeit so gut wie unbekannt und so wird im Falle einer Verhinderung des Reiseantritts in den meisten Fällen immer noch storniert.
Weitere Themen des Forums sind die verschiedenen Sichtweisen auf die Europäische Pauschalreiserichtlinie, die Haftungsfragen europäischer ReiseveranstalterInnen, allgemeine Reisebedingungen im Detail sowie Zuständigkeiten und anwendbare Bestimmungen auf „grenzüberschreitende Reiseverträge“.