Täuschung und Rufschädigung
Generell sei der Paragraf 7 im Wappengesetz sehr ungenau formuliert, was auch ein Grund sein könnte, warum im Innsbrucker Fall das erste Mal überhaupt davon Gebrauch gemacht wurde. Die Verwendung des Bundeswappens ist laut Gesetzestext dann zulässig, wenn damit nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird - oder eben das Ansehen Österreichs beeinträchtigt. "Ab wann das zutrifft, kann man nicht eindeutig sagen“, sagt Muzak. "Wenn das Wappen eins zu eins kopiert wird, könnte man damit argumentieren, dass eine amtliche Eigenschaft vorgetäuscht wird", meint er in Hinsicht auf eine Anzeige. Das sei aber weder bei "Österreich zeigt Rückgrat" noch bei der "Kronen Zeitung" der Fall.
"Warum wir das Ansehen Österreichs mit unserem Logo geschädigt haben sollen, wurde in der Anzeige nicht argumentiert", berichtet Michael Kriess von "Österreich zeigt Rückgrat" gegenüber derStandard.at. Dennoch verurteilte das Gericht ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Die will Kriess nicht zahlen, nächste Woche findet die Berufungsverhandlung statt: "Es gibt überhaupt keine Beweise, außerdem ist die ganze Aktion als Satire gemeint." Kriess findet, dass nicht der veränderte Bundesadler, sondern der Fall selbst dem Ansehen der Republik schadet: "Wenn ausländische Medien berichten, dass so etwas verurteilt wird, halten die uns doch für eine Bananenrepublik!"
"Lächerliches Verfahren"
Der Initiator plädiert deshalb für "künstlerische Freiheit". Das könnte auch die Kronen Zeitung machen. Denn die könnte vielleicht dasselbe Schicksal ereilen: "Natürlich kann die Krone, sofern sie jemand anzeigt, dafür verurteilt werden", meint Muzak. Allerdings wahrscheinlich nur in erster Instanz, "da die Krone sehr viel Macht hat". Der Verfassungsrechtler findet den Krone-Adler jedenfalls bedenklich.